Muss Arbeitslosengeld zurückgezahlt werden?
Muss das Arbetslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe dass in den vergangegen Monaten ausgezahlt wurde zurückgezahlt werden wenn man nun eine Erbschaft mit viel Geld antritt?
8 Antworten

arbeitslosengeld ist eine versicherungsleistung, kein almosen vom staat.
dabei spielt vermögen keine rolle, daher muss man es auch nicht zurückzahlen.
abeitslosenhilfe gibt es nicht mehr, die wurde mit der einführung von hartz4 abgeschafft.
bei hartz4 wird die zahlung bei erlangen von vermögen eingestellt, mehr nicht.
die zahlung von hartz4, war in der zeit, als bedürftigkeit bestand und keine zahlung für eine evtl. zukunft.

Aber sicher nicht für die letzten Monate/Jahre, die vor dem Erlös liegen, oder?

ein haus war als vermögen bereits bei inanspruchnahme der leistung vorhanden, bei verkauf dieses wird vermögen freigesetzt und daher angerechnet.
bei erbschaft oder lottogewinn ect. ist das nicht der fall.
hartz4 abmelden und gut ist.

Lediglich die Überzahlung darf zurückgefordert werden.
Da die HartzIV-Leistungen immer im Voraus gezahlt werden, kann für den Monat, in welchem die hohe Erbschaft eintrat oder der Lottogewinn, die Leistung zurückgefordert werden. Für davor liegende Monate bestanden jedoch die Leistungsansprüche unweigerlich.

genau so ist es, 1stEagle.

Es kommt darauf an, wann du das Erbe zugesprochen bekommen hast. Man muss dem Amt bei einer Änderung der Vermögensverhältnisse sofort bescheid geben. Hast du das nicht getan, kann es sein, dass das Amt das Geld seit dem Bekanntwerden des Erbes zurückfordern wird. Der Tag der Bekanntgabe des Erbes ist da entscheident.

Arbeitslosengeld muss man nicht zurückzahlen..es ist eine Versicherungsleistung. Selbst ein Multimillionär würde Arbeitslosengeld kriegen..so er natürlich in die Arbeislosenversicherung eingezahlt hat. Anders siehts bei Hartz4 (ALG2) aus.Das wird im Vorraus nach dem Zuflussprinzip gezahlt. Man kriegt für den Zeitraum Geld,indem man kein Einkommen hat. Das trifft auch zu,wenn man gerade einen neuen Job anfängt,das 1.Gehalt aber erst im Folgemonat kriegt. Kriegt man es aber z.B. am 30. des gleichen Monats,gibts auch kein ALG2 mehr. Ein Beispiel: Du kriegst ALG2 und findest ab 1.September einen neuen Job. Lt.Arbeitsvertrag kriegst du dein Gehalt am 5.des Folgemonats. Folge:Du kriegst für Sept. nochmal ALG2. Kriegst du dein Gehalt aber noch im Sept.,so hast du Zufluss und bist im Sept nicht mehr bedürftig.
Genauso verhält es sich mit dem Erbe: Davon,daß du schon im August weißt,daß du z.B. im Oktober eine größere Summer ausgezahlt kriegst,wird im Aug/Sept. dein Kühlschrank auch nicht voller. Du bist da also hilfebedürftig.

Jepp... das gleiche gilt bei einem unverhofften Lottogewinn. Selbst ein Gewinn oder eine Erbschaft oder Schenkung wird angerechnet und dieses Geld (oder geldwerte Leistung) auf den monatlichen Lebensunterhalt (den die Arge bestimmt) verteilt.

Leider.:))

Falsch! Nur bei ALG 2 muss ein Lottogewinn angegeben werden! Bei ALG 1 hingegen darf der Leistungsbezieher mit dem Geld machen was er will und muss es auch nicht melden!

ALG 1 auf alle Fälle nicht.
Das ist sooo nicht richtig.
Ich habe in der vergangenheit ergänzend zu meinem Job Hartz 4 bezogen.Wenn mein Haus(wird versteigert)Erlös bringt,muss ich zurückzahlen.