Muss Arbeitgeber nach Kündigung Resturlaub auszahlen?

4 Antworten

Nicht genommener Urlaub ist auszuzahlen (§ 7 Absatz 4 BUrlG).

Die 300 € solltest Du Dir auch zurückholen.

Aufgrund evtl. Ausschlußfristen solltest Du sofort handeln

Du solltest die Auszahlung der Resturlaubstage schriftlich einfordern und eine angemessene Frist setzen (spätestens mit Gehaltsauszahlungen Februar); die aus Deiner Sicht zu unrecht einbehaltenen 300 € würde ich mit einer Frist von 14 tagen zurückfordern.

Sollten die Forderungen nicht erfüllt werden kannst Du einen Mahnbescheid beantragen oder das Geld beim Arbeitsgericht einklagen.

Für anwaltliche Leistungen kannst Du ggf. Beratungskostenbeihilfe und/oder Prozeßkostenbeihilfe erhalten.

Entweder du nimmst den Urlaub während der Kündigungszeit oder er zahlt ihn aus. Wenn er das nicht tut, wende dich an eine Arbeitnehmervertretung oder einen Anwalt.

okay danke dir. Kündigungszeit ist schon vorbei. Also werde ich mir jetzt einen Anwalt suchen. Leider beziehe ich momentan Arbeitslosengeld ein.

Wenn das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag festgehalten ist ja dann hast du anspruch darauf da du ja nun in deiner Restarbeitszeit den Urlaub nehmen musst, wenn der Urlaub die Restarbeitszeit uebersteigt muss dieser normal als Arbeitszeit ausbezahlt werden.

Oder anders gesagt: Urlaub kann man nicht wegkuendigen.

Da kann dir n ur ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen - alleine bist du gegen deinen Exchef machtlos.