Muß Arbeitgeber Mahngebühren übernehmen, weil der Lohn ausbleibt?

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Hier eine Seite zum Thema Arbeitnehmerrechte bei Lohnrückstand.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchLohnrueckstandArbeitnehmer.html

Da Ihr Arbeitgeber, Ihnen gegenüber, seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllt haben Sie verschiedene Möglichkeiten zu reagieren.

Was Sie nicht können:

  1. Ihre Gläubiger direkt an den Arbeitgeber zu verweisen damit dieser die Mahngebühren zahlt.

  2. Die Zahlung der Mahngebühren zu verweigern.

Besser ist es wenn Sie in Sachen Mahngebühren mit Ihren Gläubigern reden und Ihre Situation schildern und um Erlass der Mahngebühren bitten. Werden Ihnen die Mahngebühren nicht erlassen können Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber einfordern.

Als erstes sollten Sie sich keinesfalls mit der Erklärung Ihres Arbeitgebers zufrieden geben, dass der Lohn erst dann gezahlt wird wenn seine Kunden zahlen. Der Arbeitgeber hätte Sie vorher fragen müssen ob Sie einverstanden sind. Für den Fall Ihres Einverständnisses hätte er später zahlen dürfen oder in Raten überweisen können.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber anschreiben und ihn auffordern den vertraglich geschuldeten Lohn bis spätestens 31.01.2010 zu überweisen. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf die angefallenen Mahngebühren zu übernehmen. Dieses Schreiben senden Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Arbeitgeber.

Bittet Ihr Arbeitgeber um einen Lohnverzicht oder um eine Lohnreduzierung sollten Sie darauf nicht eingehen. Eine ganze oder teilweise Stundung des Lohns können Sie in Betracht ziehen.

Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht auf das Schreiben oder bleibt Ihr Arbeitgeber weitere Lohnzahlungen schuldig können Sie größere Geschütze auffahren.

Sie sollten sich vorher unbedingt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie für Ihr weiteres Vorgehen rechtlich berät.

In Betracht können kommen:

  1. Rückständigen Lohn vor Arbeitsgericht einklagen.

  2. Zurückbehaltung der Arbeitsleistung

  3. Arbeitslosmeldung, obwohl das Arbeitsverhältnis faktisch noch besteht.

  4. Fristlose Kündigung bei mindestens 2 ausstehenden Löhnen.

Peter Kleinsorge

Wo kein Kläger da kein Richter. Uns wurde aus diesem Grund sogar schon mal das Konto gesperrt. Das ist das Recht des AG, für sich diese Art von Lohnzahlugn in Anspruch zu nehmen. Der reinst Hohn für den AN und wenn Du Dich dann noch äußerst, kannst ja gehen, stehen viel andere vor der Tür. Kurzum, Du wirst bei Deinem AG absolut nichts erreichen mit einem Veto.

Eine Sauerei, Was können die Arbeiter dafür das die Kunden nicht zahlen. Die machen ihre arbeit ja. Wäre nur gerecht wenn der Arbeitgeber die Mahngebühren zahlen muss. Ist ja auch nicht grad wenig. Viel Glück das das Geld bald da ist. Kann Dich gut verstehen.In meiner Lehre hatte ich das Gleiche.

Die Arbeiter sind der letzte Dreck. Danke, man hofft, dass es bis Ende des Monats da ist, das Geld. Zahltag wäre der 10.01 gewesen :-(

Also, dein AG kann bis zu 14 Tage das Geld später zahlen, also wenn du es zum 01. bekommst reicht leider auch der 15. ABER dafür muss der AG für ALLE Kosten dann aufkommen. Sprich: Mahngebühren, Überziehungszinsen und etwaige Auslagen.

Ach ja, der Arbeitgeber muss wohl auch einen triftigen Grund haben dir das Gehalt etwas später zu zahlen, den muss er dir aber nicht angeben.

Ja, das kannst du. Wenn ein Vertrag von einer Seite nicht erfüllt wird, kannst du Schadenersatz einfordern.

Ja, aber sicher nur in der Theorie, leider

nur das sich das um jahre rauszögern lässt von wegen arbeitsgericht. bis dahin steht der gerichtsvollzieher bei dir und nimmt dir alles lebenswerte