Muss alles ins Kassenbuch?

5 Antworten

Die Buchführung soll den Lebenssachverhalt widerspiegeln. Dabei geht es natürlich nicht darum, dass man von der Bank nach Hause fährt. Geld in die Kasse legt und im Buch einträgt, um es dann wieder raus zu zählen und aus der Kasse und dem Buch wieder zu entnehmen.

Mit welchem Hintergrund holst Du das Geld von der Bank? Manchmal holt man eine Summe ohne bestimmtes Vorhaben. Da klärt sich so ein Lebenssachverhalt auch mal nachträglich.

Also: Du gehst zur Bank und holst Geld. Zu welchem Zweck? Um etwas betriebliches zu kaufen? Dann ist das natürlich ein Geldtransit. Das Geld landet in der Kasse - ohne extra nach Hause zu fahren, sondern es stellt sich rechtlich so da.

Übrigens - Kommt es dann zu einem Raubüberfall, hättest Du in meinen Augen eine Betriebsausgabe. Würde wahrscheinlich einer rechtlichen Prüfung auch Stand halten.

Das Wechselgeld wäre übrigens auch wieder in die Kasse zu legen. Hätte man in der Zwischenzeit etwas privates Geld ausgelegt würde man es aus der Kasse nehmen oder hat man von eigenem Geld was dazu gelegt, dann wäre auch das natürlich eine Privateinlage in die Kasse. Eine Aufteilung der Buchung in Barkauf und Privateinlage wäre zwar buchbar, aber die Übersichtlichkeit würde schon leiden...

Anders kann es natürlich auch laufen. Man holt eigentlich für sich selber Geld vom Konto, sieht aber etwas für den Betrieb und kauft es davon. Dann haben wir zwei getrennte Sachverhalte. Eine Entnahme vom Bankkonto und die Anschaffung ist eine Privateinlage.

Kommt jetzt (was man natürlich nicht erleben will) der Räuber, dann wäre der Verlust des Geldes keine Betriebsausgabe.

Die Kasse ist ein Spiegel. Sie soll die baren Zahlungsvorgänge Deines Unternehmens spiegeln. Dabei geht es nicht ausschließlich um räumliche oder zeitliche Besonderheiten. Sie sind natürlich Bestandteil der Betrachtung, man darf sich nur nicht von dem rechtlich gewollten entfernen. Das soll eben die Grundaufzeichnung dokumentieren.

Du hast für den Kauf einen Barbeleg.

Wenn das eine betriebliche Anschaffung ist, kann das Bargeld dafür nur aus der betrieblichen Kasse genommen werden.

Ist das Bankkonto privat?

Dann gehört das Bargeld als Privateinlage in die Kasse.

Ist das Bankkonto betrieblich?

Dann ist das Geld über "Geldtransit" in die Kasse zu überführen.

Danach kannst Du mit diesem Geld die Betriebliche Anschaffung tätigen.

Willst Du mir erklären, dass Du wenn Du einen Tablett für 389,- euro kaufst, auch 389 vom Konto abhebst?

Ich würde 400,- abheben. Dann ist es eben so, dass man in die Kasse einträgt 400,- Euro von der Bank geholt ist für die Kasse eine Einnahme udn 389,- für Tablett bezahlt.

Der assenbestand hat sich dann um 11,- Euro erhöht.

Wenn es dir zu blöd ist diese Eintragungen zu machen, dann zahle mit der Bankkarte udn Du kannst es gleich über Bank buchen.

Das hat mit KASSE nichts zu tun. Du tätigst eine Barabhebung und zahlst auch in bar. In das Kassenbuch werden nur Vorgänge eingetragen, die wirklich die Kasse betreffen, also Einnahmen und Ausgaben.

Falsch , leider ! Dazu bucht man eine Privateinlage . Dazu gibt es diese. Sonst keine Abschreibungen.....

Das geht dann so ! Privateinlage : ............ Euro Kauf Rechner .........

Man muss nichts in die Kasse einzahlen um es dann wieder zu entnehmen um bar zahlen zu können.

@PhoenixXY

Klar doch ! Die private Einlage ist eine Einzahlung. Geld von dir in die Firma.

@PhoenixXY

Die Kasse wird mit einer Barabhebung vom privaten Girokonto gefüllt =Privateinlage/ Einnahme Kasse = Erhöhung des Kassenbestandes!

Die Quittung für den Kauf des tabletts (betriebl. kauf) wird als Ausgabe in der Kasse verbucht.