Muss 14-Tage-Frist bei Immobilien-Kaufvertrag eingehalten werden, wenn es einen anderen Interessenten gibt, der lt. Bauleiter die Kaufabsicht eher gezeigt hat ?
Wir wollen einen Neubau kaufen und haben ihn bereits reserviert, jedoch hat laut Bauleiter ein anderer Interessent das Haus eher reserviert als wir und hat den Kaufvertrag schon zugesendet bekommen. Falls dieser nicht unterschreibt, hat man uns den Kaufvertrag auch zugeschickt, ca. 3 Tage später als dem anderen Interessenten. Nun hat der erste Interessent ja 2 Wo Zeit zu unterschreiben. Wenn dieser am Ende der 2 Wo doch nicht unterschrieben hat, haben wir quasi nur noch 3 Tage Zeit, den Vertrag von einem Sachverständigen gegen BeZahlung prüfen zu lassen, weil dann auch unsere 2 Wo abgelaufen sind. Wenn wir den Vertrag vorher prüfen lassen u der erste Interessent unterschreibt, haben wir die 300-400 € umsonst ausgegeben. Ist es rechtens, den Vertrag an mehrere Interessenten zu schicken, so dass die Baufirma am Ende ja auf jeden Fall nach etwas mehr als 2 Wochen eine Unterschrift hat? Oder können wir sagen, dass wir dann nochmal 1 Wo Zeit brauchen?
2 Antworten
Hallo MopsEJ!
Nun ich gehe erstmals davon aus das es sich hier um einen Bauträgerkaufvertrag handelt. Bei einem Verkauf zwischen Privatperson und Firma, muss die 2 Wochenfrist eingehalten werden. Damit der Erwerber genügend Zeit hat sich mit dem Vertrag auseinander setzen zu können. Damit kann der Notar später nicht mehr in die Haftung genommen werden, wenn es Streitigkeiten zwischen Erwerber und Bauträger gibt.
Anders kann es aussehen wenn der Verkauf zwischen Privatpersonen oder zwischen Geschäftsleuten/Firmen (GmbH, AG oder e.K) stattfinden soll. Hier kann auf die 2 Wochenfrist verzichtet werden.
Zudem gebe ich einen Tip: ein notarieller Kaufvertrag muss nicht unbedingt von einer dritten Person geprüft werden. Wenn es zur Beurkundung kommt, fragen Sie dem Notar Löcher in den Bauch, dafür ist er da. Ein BAUTRÄGERKAUFVERTRAG unterliegt den gesetzlichen Vorschriften (MaBv oder Makler und Bauträgerverordnung)
Zur der anderen Frage:
Ja, die Baufirma oder der Bauträger darf an beliebig viele Interessenten den Entwurf zu kommen lassen.
Eine vorherige "Reservierung" ist keine rechtliche Verpflichtung zum Erwerb oder Verkauf einer Immobilie.
Ein Verkauf einer Immobilie findet immer und grundsätzlich beim Notar statt.
Ich hoffe Ihnen ein wenig weiter geholfen zuhaben.
Viel Glück
Hallo andreprodomo,
daran haben wir gar nicht dran gedacht, dass wir ja auch den Notar fragen können! Den bezahlen wir ja schließlich auch. Sind wir gar nicht drauf gekommen, danke für den Tipp!
Du hast mir hier schon einiges erklärt, auf dass ich noch gar nicht richtig gekommen bin, für mich bzw. uns ist das alles totales Neuland.
Eigenkapital haben wir übrigens "ziemlich gut" angespart - das sagt uns jeder.
Im Moment ist es so, dass doch noch weitere Häuser gebaut werden, also höchstwahrscheinlich, und da können wir dann noch einige Ideen mit einbringen.
Wäre schön, wenn wir dich irgendwann mal noch etewas fragen können, denn du weißt ja eine ganze Menge!
Hi, jederzeit gerne. Einfach fragen. Vielen Dank. Lg Andreprodomo
Der Notar ist doch dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass keine unlauterbaren Regelungen in den Vetrag hineingemogelt werden.
Als meine Eltern ihr Haus kauften, saßen sie mit dem Verkäufer beim Notar, der den Vertrag Punkt für Punkt laut vorlas, und hätten Fragen stellen können - was sie aber nicht taten, weil sie nicht wussten, dass sie u.a. zu dem Zweck dort saßen.
Ich bekomme diese Geschichte immer wieder zu hören und frage mich jetzt dennoch, ob man dem Notar auch einen Tag später "Löcher in den Bauch" fragen kann. Nämlich dann, wenn man den Vertrag nach Hause migenommen hat, um noch einmal drüber zu schlafen, wie es so schön als Ratschlag heisst.
Übrigens: Respekt andreprodomo - für deine ausführliche Antwort!
Vielen Dank.