Musik aufm Roller

2 Antworten

Da dürfte nix dagegen sprechen. Zum TÜV musst du mit einem Roller eh nicht und in Papieren muss ein Radio (oder eine Musikbox) auch nicht eingetragen werden. Achte nur darauf das die Box sicher angebaut ist und dir bei einer Gefahrenbremsung nicht um die Ohren fliegt. Es gibt im Übrigen bei großen Touringrollern und Reisemotorrädern eingebaute Radios, es gibt also kein grundsätzliches Verbot für offene Musikanlagen auf Krafträdern. Gruß Schwarzpaddler

Wozu denn ? Während der Fahrt hörst du eh nichts..

Ich habs gestern aufm Feldweg ausprobiert.. Also hören TU ich schon was