musik auf anrufbeantworter machen , probleme mit GEMA kriegen? HILFE!

5 Antworten

Die GEMA ist in solchen fällen immer recht zickig, da musst du wirklich vorsichtig sein.

Deine Idee ist natürlich nicht verkehrt, allerdings drängt sich mir die frage auf, warum du für den Anrufbeantworter eine Musikalische untermalung haben möchtest. Für eine Warteschleife verstehe ich es ja noch, aber Hintergrundmusik bei einem AB erweckt direkt den Eindruck "hey ich bin in ner warteschleife, also dauerts nemme lang bis ich dran komm" Und dann kommt die Ansage "wir sin ned da". Ist in meinen Augen irreführend.

Naja ist ja im endeffekt deine entscheidung ;) also back 2 topic.

Eine Veränderung des Stückes ist es erst dann, wenn du das lied, kürzt, verlängerst, andere Passagen reinschneidest (aus anderen Stücken) oder sonstige änderungen AN DEM LIED SELBST vornimmst.

Eine Ansage darüber sprechen sollte in diesem fall keine veränderung des Stückes beinhalten.

Alternativ gibt es auch noch sogenannte "Gema Freie" musik. Musikstücke die nicht explizit durch die Gema geschützt wurden.

Wenn du auf ein solches Lied zurückgreifst bist du absolut auf der sicheren seite.

Der Komponist und der Texter müssen 70 Jahre tot sein. §§ 64 und 69 UrhG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Wenn du das Original benutzt. Wenn du aber eine Bearbeitung des Originals benutzt, musst du zudem noch den Bearbeiter des Originals fragen - also dich selbst, wenn du selbst der Bearbeiter des Originals bist! § 23 UrhG.

Und du musst die Musiker und Sänger befragen, für die Einspielung des Stücks, die du benutzt, außer, die sind schon alle 50 Jahre tot: § 76 UrhG.

Ob dein Anrufbeantworter aber öffentlich ausgestrahlt wird oder nicht, das entscheidet Absatz 5 § 15 UrhG:

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Eine Einzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit wäre also schadlos. Das wäre aber wohl nicht der Fall bei einem Anrufbeantworter, dessen Nummer mehrere Mitglieder der Öffentlichkeit anzurufen pflegen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Dann hast du sie bearbeitet und bist der Urheber des neuen "Werks". Ist somit erlaubt.

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

"Das ist dann der Fall, wenn der Komponist länger als 70 Jahre tot ist und somit die Schutzfrist abgelaufen ist (§ 64 UrhG). Wird jedoch das Werk eines Komponisten bearbeitet, der schon 70 Jahre tot ist, und die Bearbeitung veröffentlicht, fällt für die Nutzung des bearbeiteten „GEMA-freien Werkes“ eine GEMA-Gebühr an, wenn der Bearbeiter Mitglied der GEMA ist"

...das check ich nicht^^

Du sagst es ist erlaubt, nur wenn ich mir den text durchlese, sieht das für mich so aus als wenn es verboten ist genrade weil ich somit der neue urheber wäre... oder was oder wie???

Entwerfe eigene Musikstücke und du bist das Problem von der Gema los. Mit deinem Eigentum kannst machen was du willst.

ich bin verkäufer und kein musiker...zwar auch zu einer gewissen form künstler der rethorik aber wie ich musik selber mache mache weis ich nicht^^... kannst du das nicht machen?^^

Ergänzend zu Gerds Beitrag: Bei einem Firmenanschluss bedarf auch die nicht-öffentliche Wiedergabe einer Erlaubnis der Urheber:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, ...

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html