Musik-App im App-Store legal?

2 Antworten

Zulässig sind laut UrhG § 53 "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch":

"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie (A) weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung (B) eine offensichtlich rechtswidrig (C) hergestellte oder (D) öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. [...]"

Zulässig ist es also, dass du eine Kopie ("Vervielfältigung") eines gestreamten Musikstückes ("Werk") herstellst unter diesen drei Bedingungen:

A) Du nutzt die Kopie nicht gewerblich (als DJ oder auf einer Internetplattform wie YouTube oder so).

B) Die Vorlage für deine Kopie wurde nicht für dich eindeutig erkennbar ("offensichtlich") illegal ("rechtswidrig") hergestellt. Das könnte etwa eine Raubkopie einer legalen CD sein oder ein unerlaubter Mitschnitt eines Konzertes oder einer Probe.

C) Die Vorlage für deine Kopie wurde nicht für dich eindeutig erkennbar ("offensichtlich") illegal ("rechtswidrig") ins Netz gestellt oder sonstwie gestreamt ("öffentlich zugänglich gemacht"). Das ist oft bei YouTube der Fall, wenn Privatleute Musik ins Netz stellen, ohne wen zu fragen vorher.

Wenn du also nicht sicher weißt (oder wissen müsstest bei der nötigen Sorgfalt), dass die Musik, die du kopieren kannst, illegal aufgenommen oder illegal zu dir gekommen ist, ist es zulässig, diese Musik zu kopieren und privat anzuhören und unter Freunden und engen Bekannten vorzuspielen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wie heißt diese App?