Müssen wir unsere neue Küche dem Vermieter überlassen?

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Rein rechtlich gesehen sehe ich die Überschreibung der EBK als unzulässig, da sie ja (noch?) vom Jobcenterfinanziert wird. Außerdem war die Forderung des V. in meinen Augen eine Nötigung. Den Schaden hättet ihr versuchen können, über eure HV zu regulieren. Allerdings wäre da wohl bei einer 25 Jahre alten Küche nicht viel dabei rausgekommen, sie war quasi abgeschreiben und wertlos. Das Vorgehen des Vermieters war Nötigung und erpresserisch und sittenwidrig. Ich schlage vor, die Angelegenheit mit dem Jobcenter zu besprechen und gemeinsam die Überschreibung rückgängig zu machen versuchen. Nimm unbedingt den Mietervrein mit in's Boot oder gleich einen Rechtsanwalt. Du bekommst Beratungsbeihilfe und Prozesskostenhilfe.

Danke für die Antwort! Das gibt mir Mut. Wir wussten uns einfach nicht zu helfen. Hatten bisher noch nie Probleme mit Vermieter etc

Habt ihr eine Haftpflichtversicherung? Dann schnellstens Schaden an der Ceranplatte und Schaden durch Ausbau der alten Küche melden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Haftpflichtversicherung einer Kulanzregelung zustimmt und dem Vermieter einen bestimmten Geldbetrag zuspricht, den sie aber nicht auszahlen sollte, solange er nicht zustimmt, dass die Übereignung wieder rückgängig gemacht wird. Zu all dem braucht ihr einen Anwalt.

wir haben eine haftpflichversicherung aber die wurde erst nach dem Schaden abgeschlossen.Einen Monat ungefähr.

Wir gehen am Monat einen Anwalt suchen!

Was mich jetzt allerdings wirklich wundert: Warum will der Vermieter jetzt die Küche überschrieben bekommen, wo seine eigene doch angeblich viel besser sei!? Da würde ich wirklich mit dem Sachbearbeiter vom Jobcenter sprechen bzw. sogar einen 'Fallmanager' fragen, die für besondere Lebensumstände der Jobcenter-Kunden zu sind, sprechen. Dann könnt ihr das alles vortragen. Wahrscheinlich war es euch rein rechtlich auch gar nicht möglich die Küche an den Vermieter zu überschreiben, weil das Jobcenter höchstwahrscheinlich noch 'Eigentümer' der neuen Küche ist, bis ihr sie komplett abbezahlt hätte. Demnach wäre die Überschreibung 'nichtig'! Ich denke, das wäre ein weiterer Vorteil, wo dann auch noch das Jobcenter ein Wörtchen mitzureden hätte, und dann wohl auch mal dem Vermieter 'Bescheid gibt'!

Nein, das Jobcenter ist wohl nicht Eigentümer der Küche geworden. Es ist lediglich Darlehensgeber. Sofern sie nicht einen Eigentumsvorbehalt beim Darlehen geltend gemacht hat oder die Küche gar auf Rechnung für das Jobcenter gekauft wurde, ist es nicht Eigentümer geworden.

@bwhoch2

Und wer soll dann deiner Meinung nach der 'Eigentümer' sein? Das Jobcenter hat die Küche doch sicher schon vollständig beim 'Kücheneinbauer' bezahlt. Wenn die Mieter jetzt schon die Eigentümer wären, dürften sie sie sogar jetzt einfach weiterverkaufen, was sie aber wohl nicht dürfen. Die Mieter sind jetzt 'Besitzer', weil sie die Küche in 'ihrer' Wohnung haben und so die 'tatsächliche Gewalt' über diese Sache haben. Aber Eigentum ist etwas anderes. Das Eigentum ergibt sich dadurch, was auf dem Papier steht! Mit dem 'Eigentum' hat man die 'rechtliche Gewalt' über eine Sache!

Aber hauptsächlich geht es ja wohl um ein Problem mit der alten Küche und der persönlichen Meinung des Vermieters (Eigentümer der Wohnung und der alten Küche) und das sollte 'MeindeepShit' dann wohl doch am besten mit Hilfe des Jobcenters klären!

das ist auch ein haftpflicht schaden für die alte küche gibt es nur einen zeitwert für eine 25 J alte küche ist zwichen 0 und 50 euro LG

genau. er wollte uns weis machen das sie über 5.000 euro wert ist

@MeindeepShit

das muss er de rversicherung anhand der rechnung belegen

den schaden meldet man der haftpflicht. die würde warscheinlich, wenn das kochfeld alt ist nur den zeitwert ersetzen.

von daher habt ihr da schon einen fehler gemacht.

wenn ihr irgendeinen beweis habt, das die küche so alt ist, das haltet ihm die begründung vor die nase und gut ist.

es war echt blöd, das ihr die küche ihm unterschrieben habt. ob da noch was zu machen ist , weiss ich nicht