Müssen wir nur den Zeitwert bezahlen oder eine neue Türe?

6 Antworten

Abschleifen und neu lackieren sollte doch eigentlich möglich sein? Ansonsten würde ich als Vermieter es sehr schwer finden, den Zeitwert zu bestimmen. Ich renoviere grad eine Wohnung, in der Türen von 1964 vorhanden sind. Und die selbst die sind noch so "wertvoll" (weil komplett unbeschädigt und nicht verzogen), dass sich schleifen und lackieren noch lohnt. Da würde ich für mich selbst dann 20 Jahre alte Türen noch fast mit dem Neuwert ansetzen (auch die Türen in meiner selbstbewohnten Wohnung sind von 1981 und es gibt nicht den Ansatz von einem Grund, sie gegen neue zu tauschen).

Es muss einen Abzug alt gegen neu geben, so dass hier nur der Zeitwert zu zahlen ist.

Der Vermieter darf keine Verbesserung der Wohnung verlangen.

Wie schon in einem anderen Beitrag geschrieben, würde ich prüfen, ob hier nicht das abschleifen und lackieren günstiger wäre. Allerdings ist das fast zu bezweifeln. Wenn die Tür bereits 20 Jahre alt ist, dürfte der Wert entsprechend gering sein.

Ihr solltet hier aber jetzt schon Eure private Haftpflichtversicherung informieren.

Es gilt der Grundsatz NEU für ALT. Schadenersatz ist demzufolge nur in Höhe des Zeitwertes zu leisten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Malerei nicht überstreichen lässt. Dazu einen Fachmann zur Prüfung der Sachlage konsultieren. Der wird dich beraten (können).

alles was normale abnutzung ist, müsst ihr nicht bezahlen. allerdings sehe ich das bemahlen einer tür (die noch nichtmal mein eigentum ist) nicht als normale gebrauchs- bzw- abnutzungsspuren. meldet die türe eurer haftpflichtversicherung.

Am besten, wenn die Tür aus Holz besteht, abschleifen und neu anstreichen. Bei Plastbeschichtung oder Plastmaterial gibts Probleme, müsste dann wohl ersetzt werden.

viel zu aufwändig.. Da ist es weniger Aufwand und verhältnissmäßig Geld sich den Betrag von der Kaution abziehen zu lassen. mich interessiert nur, welcher Betrag da angemessen ist.