Müssen wir Mieter die Rechnung vom Sanitär bezahlen?

6 Antworten

Dagegen solltet Ihr Euch wehren! Wenn Teile ausgetauscht werden, müssen diese die gleiche Funktion erfüllen, wie das kaputte Ventil.

Man muß den Vermieter aber auch die Chance lassen das zu richten und nicht selber jemanden bestellen.

Danke, sowas wollte ich lesen ;-) Oder sie hätten uns zumindest informieren können.

Frage gelesen? Und verstanden? "Muss der VM zusätzliche Arbeiten bezahlen, um an der Tauscharmatur eine Waschmaschine wieder anschliessen zu können?" Nein, denn der Aufwand ist vom M gewollt, aber vom VM nicht geschuldet gewesen :-O

Der VM hat die verschlissene Armatur zu ersetzen aber eben nicht derart, den bislang möglichen Mit-Anschluss einer WaMA wiederherzustellen :-O

Schon garnicht dann, wenn dieser "Doppelanschkluss" vorm Vormieter installiert und damit wie die Maschine übernommen wurde :-)

G imager761

@imager761

Ich verlange von der Verwaltung auch nichts mehr, bin aber nicht bereit dem Sanitär das Geld nachzuschmeissen. Habe ihm auch geschrieben, dass mit der Zeitangabe (1.5h) etwas nicht stimmen kann.

@JasminaAlthaus

Nun verlangt die Vw aber von dir die ihnen berechneten Kosten ersetzt. Die AZ richtet sich auch nach Anfahrtszeit und wird nicht minutengenau, sondern nach Zeitwerten erfasst.

Mir wäre es ja egal, ob ihr 200 Franken oder ein Mehrfaches durch Mahnbescheid bezahlen müsst, aber muss man es darauf bei der unstreitigen Rechtslage wirklich ankommen lassen?

@imager761

Die Verwaltung verlangt nichts von uns! Sondern der Sanitär ;-) Ja, wir werden es darauf ankommen lassen und bei Zahlungsbefehl Rechtvorschlag erheben. Ganz einfach: Wir haben aktuell kein Geld übrig! Und der Sanitär hat keinen Auftrag von uns. Ich würde mich höchstens darauf einlassen, dass ich die "Arbeit" an sich bezahle, minus das retournierte Teil. Wobei ich das Wucher finde. Im Nachhinein habe ich erforscht, dass man solche Teile günstig in Fachmärkten kaufen kann. Zuhause muss man sie dann nur anschrauben. Naja ist alles schief gelaufen. Weil uns der 1. Sanitär die Maschine "unten" fix anschliessen wollte, also ohne Aufsatz und ständig Leitung anschliessen+abnehmen. Wie gesagt, wir wurden über nichts informiert, was den Ablauf & die Kosten betrifft.

in Deutschland ist ein tropfender Wasserhahn Mietersache und nicht die des Vermieters. Wir die Verwaltung dazu beauftrag, dann macht diese das und belastet selbstverständlich durch die Nebenkosten diese an den bestimmten Mieter weiter, denn es besteht überhaupt kein Grund, warum die anderen Mietparteien für den tropfenden Wasserhahn eines einzelnen aufkommen müssten....

Nein, es war ein alter & defekter Hahn (ohne unser Verschulden), den hat die Verwaltung auch anstandslos ersetzen lassen ;-) Es geht hier um den 2. Termin. Bitte nochmals lesen.

Das ist wahrscheinlich wie bei uns in Deutschland, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.

Das ist ja auch die Hausverwaltung, die hat doch den Klempner verständigt.

@hoermirzu

Wer hat denn den anderen Sanitär beauftragt der das Ventil eingebaut hat?

@ZuumZuum

Beides hat die Verwaltung organisiert. Ich kannte diese Sanitäre zuvor nicht.

@JasminaAlthaus

Dann muß die Verwaltung zahlen, die sind wohl etwas durcheinander gekommen mit dem Hin und her.

@ZuumZuum

Die berufen sich wohl darauf, dass wir sie darum gebeten haben ;-) Naja ich habe beim Sanitär Widerspruch erhoben und der soll nun erstmal von UNS einen schriftliche Auftrag vorlegen - was er nicht kann.

Ich unterstelle, das schweizerische Recht wäre unserem in Deutschland ebengleich.

Dann gilt: Tatsächlich hat der Vermieter einen  Anspruch auf Kostenersatz der Aufwendungen, die ihm als Auftrggeber für eine Arbeit entstand, die ihr ausdrücklich beauftrgt und deren Vornahme bestätigt bekommen habt, als ihr ihn aufgefordert habt, die "Waschmaschine (welche wir von der Vormieterin übernommen haben)" dort weiterhin betreiben zu können.

Das man nicht gewusst haben will, das ein Handwerker Rechnungen schreibt oder nicht selbst auf die Idee kam, einen Verteiler (Foto) zu beschaffen und schlicht aufzuschrauben, ändert an dessen grds. Forderungsanspruch nichts :-( 

G imager761

http://ecx.images-amazon.com/images/I/51ynkYKb6YL.jpg - (Recht, Gesetz, Wohnung)

Ok unsere Meldung ging an die Veraltung, aber diese hätten uns informieren können, dass wir für etwas bezahlen müssen, dass durch ihren Austausch nicht mehr läuft. "Wenn Teile ausgetauscht werden, müssen diese die gleiche Funktionerfüllen, wie das kaputte Ventil" oder? Wir haben übrigens einen anderen Aufsatz gekriegt und keinen Verteiler ;-)

@JasminaAlthaus

Nein, das musste sie eben nicht. Sie schuldete weder den Austausch einer verschlissenen Armatur in Sonderausführung, die mglw. gar vom Vormieter mit Anschaffung der WaMa geduldet installiert wurde noch Hinweis darauf, das ein beauftragter Handwerker für diese zusätzlichen Arbeiten von euch bezahlt werden muss.

Sondern Ersatz einer Standardarmatur. Und die muss eben nur eine Funktion erfüllen: Entnahme von Wasser zu einem Zweck.

@imager761

Ok danke. Ich bleibe aber dabei, dass sie uns zumindest hätten informieren können, dass sie gerne einen teureren Sanitär vorbeischicken, den dann aber wir bezahlen müssen. Der Sanitär, welcher den Wasserhahn ersetzt hat, war nämlich günstiger. Wieso wurde uns nicht dieser nochmals geschickt? Schon eine seltsame Vorgehensweise wie ich finde!

@JasminaAlthaus

Ich bleibe aber dabei, dass sie uns zumindest hätten informieren können,

Wieso denn bloß? Erwartest du auch vom Gastgeber einer Party oder dem doorman eines Hotels, dass er das Taxi bezahlt, dasss er für dich herbeiruft oder den Tarif desjenigen kennt, der dann vorfährt?

Und wieso konnte man den VM nicht fragen, wer die Kosten für diesen zweiten Einsatz trägt?

Vmtl. gilt auch in der Schweiz der Rechtsgrundsatz Ignorantia legis non excusat, etwa: Unkenntnis schützt nicht vor Rechtsnachteilen :-O

@imager761

Weil eigentlich etwas an gutem Mietverhältnis gelegen sein soll. Naja ich würde nicht so vorgehen (arbeite in einem Dienstleistungsbetrieb). Extra nachgefragt haben wir nicht, weil für uns der Fall klar war. Wir melden etwas der Verwaltung, DIESE gibt den Auftrag (wenn rechtens) an einen Arbeiter weiter und bezahlt (Besteller zahlt). ODER gibt uns eine Absage und sagt, dass wir das auf eigene Kosten in die Wege leiten müssen.

@imager761

Haha! Nach genauerer Überprüfung durch meinen Mann kam heraus, dass sich die Maschine auch ohne den Aufsatz vom Sanitär anschliessen lässt!! Er hat uns also umsonst was verkaufen wollen! Das bestärkt uns in unserer Entscheidung, nicht zu bezahlen. Werden es mit Foto der Verwaltung noch melden. Damit sie zukünftig evt. auf andere Arbeiter zurückgreifen.

Ihr habt einen Mietvertrag?

was steht da drinnen, bezgl. Kleinreperaturen, wozu ein tropfender Wassehahn gehört!

Tropfte er schon von Anfang an, dann hätte man den Vermierter(Hausverwaltung)darauf aufmerksam machen müssen

Ich weiß es von meiner Wohnnung, daß so etwas nicht bezahlt wird, wenn es z.B. durch Abnützung entsteht!

Ihr wärd in der Tat billiger weg gekommen, wenn ihr es selber erledigt hättet!

Mit dem tropfenden Hahn ist alles ok! Der wurde ausgewechselt und die Rechnung übernimmt die Verwaltung. Das Problem liegt bei der 2. Rechnung für den Aufsatz der Waschmaschine. Bitte Beitrag nochmals lesen ;-)