Müssen wir Kosten für Grabstein nachträglich bezahlen, wenn Erbe ausgeschlagen wurde?

4 Antworten

Ihr beauftragt, also müsst ihr auch bezahlen. Der Bestatter hat damit nichts zu tun und wenn Ihr denkt, dass dieser Posten auch noch von der Sterbegeldversicherung übernommen werden müsste, dann müsst Ihr euch an diese wenden und nicht der Bestatter. Ich gehe ja auch nicht zum Autoverkäufer und sage, er soll meine Fahrradrechnung bezahlen.

Wenn dein Mann dem Steinmetz einen Auftrag erteilt hat, den Grabstein wieder zu setzen, dann muss er natürlich die Kosten bezahlen. Ist ein ganz normales Geschäft. Das hat mit Erbe ausschlagen nichts zu tun.

Ob ihr den Auftrag überhaupt machen könnt, das erfährst du bei der Friedhofverwaltung

Okay danke!

Bis jetzt hat noch keiner den Auftrag erteilt, da sämtliche Verwandten ausgeschlagen haben...

Dachte nur, eigentlich hätte sowas doch damals schon mit der Sterbegeldversicherung verrechnet werden müssen? Leider haben wir selbst keine Unterlagen mehr und bezahlen will natürlich auch keiner mehr :o(

Schwiegervater ist vor 7 Jahren verstorben. Das Erbe wurde von allen
Beteiligten ausgeschlagen. Mein Mann hat damals das Beerdigungsinstitut
mit der Abwicklung der Kosten über die da noch vorhandene
Sterbegeld-Versicherung beauftragt.

Dazu muss eine Abrechnung erfolgt sein, respektive das Bestattungsinstitut seinerzeit genau aufgelistet haben, was Inhalt und Umfang der Leistungen anbelangte.

Der bereits auf dem Doppelgrab vorhandene Grabstein wurde abgebaut und bei einem Steinmetz eingelagert.

Warum? Die Anbringung von Inschriften etc. erfolgt üblicherweise in situ.

Nun möchten wir gerne den Grabstein wieder errichten lassen, da niemand
außer uns da ist, der sich um die Grabpflege etc. gekümmert hat. Leider
soll uns das lt. Steinmetz noch 750 EUR kosten, die wir umzugsbedingt
jetzt nicht gerade übrig haben.

Und das fällt euch nach 7 Jahren auf? Scheinbar hat die Sterbegeldversicherung demzufolge dafür nicht ausgereicht - was sich anhand der Abrechnung ja leicht beweisen ließe.

Auch die Unterlagen beim damaligen Rechtsanwalt sind "verschwunden"

Kaum. Allenfalls infolge Nichtbeauftragung respektive Nichtbezahlung vernichtet worden.

und ich bin mir unsicher, ob wir überhaupt dann den Steinmetz beauftragen
dürfen/sollen?

Natürlich - auf eigene Kosten.

Müsste nicht der Bestatter dann die Rechnung bekommen - schließlich hat
er damals alles über die Sterbegeldversicherung abgewickelt?!

Sofern das Geld der Sterbeversicherung dafür ausgereicht hätte, wäre das wohl auch erfolgt. Der Bestatter wird sich aber verständlicherweise weigern, Leistungen zu beauftragen bzw. durchzuführen, für die er nicht bezahlt wurde. Normal wären die Erben für die über den aus der Sterbegeldversicherung hinausgehenden Restbetrag zahlungspflichtig, aber da ja alle ausgeschlagen haben, ist das Grab wohl nie fertiggestellt worden. Der Staat respektive die Kommune übernimmt das nicht.

Schönen Dank für die ausführliche Antwort!

Und schönen Dank an alle anderen für die motzigen Kommentare...

Hätte ich das vorher geahnt, hätte ich mich hier gar nicht angemeldet - was eine doofe Plattform :-(

Übrigens haben wir zwar das Erbe ausgeschlagen, aber uns auf eigene Kosten die ganzen 7 Jahre um das Doppelgrab gekümmert! Grabpflege inklusive zweimal jährlich frische Bepflanzung etc. - auf dem Grab befindet sich derzeit übrigens ein Holzkreuz, das ist hier so üblich nach der Beerdigung erstmal sowas aufzustellen. Und es kommt auch häufig vor, dass Grabsteine erst Jahre später wieder neu errichtet werden!

Und die Unterlagen sind derzeit tatsächlich nicht mehr beim RA auffindbar!!

Wir sind übrigens eine kleine Familie mit schwerbehindertem Kind und haben leider nicht mal eben 750 EUR übrig.

Das nur am Rande. Und ich werde mich hier nicht wieder einloggen.

Ist mir zu herzlos.

Wer bestellt,  bezahlt. Ihr habt dem Steinmetz einen Auftrag gegeben,  ihr werdet das dann auch bezahlen. 

Die Sterbegeldkasse überweist einen festen Betrag. Davom muss dann alles bezahlt werdne.