Müssen wir für die Verlegung einer bestehenden Leitung aufkommen?

9 Antworten

Wir haben dieses Jahr ein Haus gekauft

Dann habt ihr doch ganz sicher einen aktuellen Grundbuchauszug.

vor kurzem haben Bauarbeiten auf dem Nachbarsgrundstück begonnen.

Und?

Nun hat er bei den Bauarbeiten herausgefunden, dass eine von unseren Abwasserleitungen durch sein Grundstück führt.

Was uns zum Grundbuchauszug zurückbringt. Ihr müsstet - wenn die Erschließung eures Grundstücks nicht direkt von öffentlichem Grund aus, sondern über den Grund eines Dritten erfolgt ist - im Grundbuch des Nachbarn ein eingetragenes Leitungsrecht haben. Das wäre der Regelfall.

Diese hat er einfach mal abgebrochen und erwartet nun von uns, dass wir diese verlegen lassen und natürlich auch für die Kosten aufkommen.

Nett. Allerdings: Wenn der Nachbar - wie im Kommentar eingestellt - ebenfalls Erwerber war, sollte der eigentlich über die leitungen Bescheid gewusst haben zum Zeitpunkt des Erwerbs - sofern diese im Grundbuch auch vermerkt waren.

Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich aussieht oder wo ich zu entsprechenden Informationen komme?

Auskunft kann hier nur der Einblick ins Grundbuch beim Grundbuch-/Katasteramt geben. Hier liegt berechtigtes Interesse vor, sodass der Einblick rechtlich unproblematisch und kurzfristig erfolgen kann.

Allerdings gibt es durchaus Fälle, in denen die Leitungen älter sind als die Grundbücher. Viele Grundbücher sind zudem im Krieg beschädigt bzw. zerstört worden, sodass die Einträge insbesondere für Altbestände vor 1939 in vielen Teilen der Bundesrepublik lückenhaft sind. Und: Es war unter Nachbarn nicht immer üblich, Leitungen im Gurndbuch eintragen zu lassen, weil das nur Geld kostete - vor allem dann, wenn die Leitungen über (unter) ansonsten ohnehin ungenutzten Grund verlegt werden sollten. Komplette Leitungspläne haben aber die örtlichen Versorger, denn die müssen alle Einleitungen und Zuleitungen kennen.

Sollte dieser Fall vorliegen, habt ihr tatsächlich ein Problem. Der Nachbar hat diese Leitung nicht zu dulden, sondern kann von euch fordern, eine eigene Leitung über euren Grund zum Anschluss an das Kanalnetz verlegen zu lassen. Das wird dann ein teurer Spaß.

> eine von unseren Abwasserleitungen durch sein Grundstück führt.

Gab es dafür Grundbucheintragungen oder eine Baugenehmigung?

> Der Nachbar schikaniert uns schon seit Anfang an und sucht immer neue Gründe.

Ist das mit der Abwasserleitung das einzige Beispiel?

Das weiss ich eben nicht, wir treffen ihn heute Abend nochmal, aber so viel ich weiss dürften die Leitungen gar nicht dort sein wenn kein Grundbuchantrag besteht.

Ein anderes Beispiel ist, dass wir ihn gebeten haben seinen Handwerkern mitzuteilen, sie sollen doch bitte nicht auf unserem Grundstück parkieren, da wir 3 Autos im Haushalt haben und sonst selber keinen Platz mehr haben, nun stellen sie die Autos auf öffentlichem Boden so hin, dass ich kaum in oder aus dem Parkplatz komme und manchmal einen kleinen Umweg fahren muss.

Es lag Bauschutt bei uns auf dem Grundstück, er hat uns als wir umgebaut haben beim Bauamt "verpfiffen" (wir haben nichts unrechtes getan, hat ihm nichts gebracht), er hat schon der Polizei angerufen als mein Partner ausnahmsweise das Auto mal nicht ordnungsgemäss parkiert hat und und und...

@neugierig91
aber so viel ich weiss dürften die Leitungen gar nicht dort sein wenn kein Grundbuchantrag besteht.

Doch. Selbstverständlich können zwei Eigentümer untereinander vereinbaren, Leitungen über ihre Grundstücke legen zu lassen, ohne einen Eintrag ins Grundbch vorzunehmen. Sonderlich klug ist das allerdings nicht - wie man hier exemplarisch sieht. Denn diese Übereinkunft bindet nur die zwei Parteien, aber keinen Rechtsnachfolger.

...Baugenehmigung ist Quatsch.

Schaut ins Grundbuch.

Bingo!

Dein Nachbar ist ganz schön unverschämt. In der Regel ist im Grundbuch das Leitungsrecht eingetragen und wenn er die Leitungen beschädigt, ist das sein Problem - sprich er muss für den Schaden aufkommen.

Davon abweichende Regelungen habe ich noch nie gesehen und ich habe im Leben verdammt viele Grundbücher gesehen.

Besteht das Recht nicht, hast Du tatsächlich ein Problem aber ich habe auch noch nie einen Fall erlebt, bei dem eine Leitung übers Nachbargrundstück ging, ohne dass hierzu im Grundstück ein Recht eingetragen war.

Wende Dich ans Grundbuchamt - in der Situation hast Du ein "berechtigtes Interesse", das Grundbuch Deines Nachbarn diesbezüglich einzusehen.

Bei so Sachen geht man zum Fachanwalt. Hier wirst du 10 verschiedene Antworten/ Meinungenen von 10 verschiedenen Leuten bekommen. Und von den Antworten sind dann 11 Humbug

Es gibt Leute hier, die wissen sehr wohl Bescheid. Meine Wenigkeit zum Beispiel. Ein Anwalt kostet nicht ganz unerheblich Geld. Grundbuch-Einsicht ist kostenlos und kann das Problem u.U. in Luft auflösen.

Sprich: Hat er das Leitungsrecht, dann muss der Nachbar die Leitung wieder instandsetzen. Punkt. Wenn er immer noch "zickt", kann man immer noch den Anwalt anrufen.