Müssen wir den neuen Freund unserer Mieterin als zusätzlichen Mieter in ihrer Wohnung akzeptieren?

10 Antworten

Tut mir leid, wenn ich den beiden anderen widersprechen muss. Solange die Wohnungsgröße das hergibt (min 18m² pro Person) kann die Frau verlangen, dass er dort mit einzieht. Die Nebenkosten dürfen sie dann auch anpassen, die Miete natürlich nicht...

Sie müssen Ihn allerdings nicht als Mieter mit aufnehmen, sondern können Ihn auch als Untermieter dieser Frau führen, damit würde diese weiterhin für die ganze Miete verantwortlich sein... und er ist Ihr die Miete schuldig.

genau.

und man hat nicht das problem bei einer trennung, wer drin bleibt

Unsere Mieterin (Hartz IV-Empfängerin) ist Ende 2012 in die Wohnung eingezogen. Mittlerweile ist sie Mutter einer kleinen Tochter. Sie hat mal neue Beziehungen und auch mal alte. Jetzt eröffnete sie uns, dass ihr neuer Freund mit bei ihr einziehen will.

Will ein Mieter seinen Lebensgefährten in seiner Mietwohnung aufnehmen oder nachziehen lassen, braucht er die Erlaubnis des Vermieters, urteilte der Bundesgerichtshof (VIII ZR 371/02). Gleichzeitig erklärte das höchste deutsche Gericht, der Vermieter müsse die Erlaubnis im Regelfall erteilen.

Wir sollen den Mietvertrag dem entsprechend abändern.

Weder Sie als Vermieter noch die Mieterin können verlangen, dass der Partner mit in den Vertrag aufgenommen wird.

Sie als Vermieter können z.B. die Nebenkosten anpassen.

Die Mieterin hat z.B. die Möglichkeit mit ihrem Freund einen Untermietvertrag zu machen.

Außerdem wurden wir bei der Bonitätsabfrage darüber informiert, das er den Offenbarungseid geleistet hat.

Wer hat die Erlaubnis gegeben?

Wir haben starke Bedenken dass er seinen finanziellen Verpflichtungen (Miete, Nebenkosten) nachkommen wird. Was können wir tun?

Ihr passt die Nebenkosten an aber er soll mit seiner Freundin einen Untermietvertrag machen. Ihr müsst den bestehenden Mietvertrag nicht ändern.

Mein zusätzlicher Rat:

Meldet Euch bei Haus & Grund an; das ist ein Vermieterverein.

MfG

Danke für alle Antworten.

Fakt ist: Lt. einem Rechtsanwalt, müssen wir den Freund nicht als Mieter mitaufnehmen. Schon aus dem triftigen Grund, das er offensichtlich finanzielle Probleme hat, Offenbarungseind, eidenstattliche Erklärung. Erlaubnis für die Bonitätsabfrage hatten wir. Untermietvertrag geht auch nicht. Lt. Mietvertrag müssten wir dem zustimmen, tun wir ganz sicher nicht. Außerdem muss ein Untermieter ein Zimmer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung haben, ist nicht gegeben. Da beide HartzIV-Empfänger sind, kontrolliert die ARGE, und da beide in "einem Bett schlafen" gelten sie als Bedarfsgemeinschaft und müssen beide im Mietvertrag stehen. Er kann eine gewisse Zeit als Besucher da sein, aber nicht einziehen. Bezüglich der Nebenkosten; wir haben die Vorschusszahlungen schon gleich bei Mietbeginn höher angesetzt, Abrechnung erfolgt nach Angaben der Verbrauchsuhren. Ich denke das muss ich nicht weiter ausführen, den Rest könnt ihr euch denken. Wir haben unser Mieterin gebeten, möchten sie und ihr Freund zusammen bleiben, sollen sie sich doch bitte eine andere Wohnung suchen. Im Moment sieht es aus, dass sie lieber bei uns bleibt, ohne ihn.

Da eigentlich jeder hilfreich war, kann ich mich nicht entschließen wer am hilfreichsten war.

MfG

Ihr müsst das nicht akzeptieren. Ihr könnt klar sagen ihr nehmt niemanden in den Mietvertrag auf. Punktaus. Sie hat da rein gar nichts zu sagen. (ihr könntet ihr auch untersagen dass er überhaupt dort wohnt..aber dafür zu sorgen dass sie sich daran hält wird schwer bis unmöglich)

"ihr könntet ihr auch untersagen dass er überhaupt dort wohnt.."

Sie müssen Ihn nicht als Mieter aufnehmen, das stimmt, aber untersagen geht eben nicht, solange die Wohnung eine angemessene Größe hat..

ihr müsst den mietvertrag nicht ändern, so das er auch als mieter eingetragen ist. so ist sie grundsätzlich euer vertragspartner. möglich das ihr ihm dann leichter ein hausverbot ausprechen könnt.

wenn die wohnung entsprechend gross genug ist , darf er einziehen, ohne im vertrag zu stehen.

ich würde euch empfehlen etwas geld auszugeben und bei einem anwalt einen termin machen und euch über rechte und pflichten aufklären lassen. das geld lohnt sich. dann steht man bei so mietern nicht hilflos da.

eventuell lohnt es sich auch die anderen mieter zu ermutigen die miete zu kürzen, wenn sie ständig zu laut sind und diese kürzung an diese mieterin weiterzugeben.

möglich das ihr ihm dann leichter ein hausverbot ausprechen könnt.

Nur ganz schwer durchsetzbar, als Vermieter hat man seine Rechte an den Mieter abgetreten.

eventuell lohnt es sich auch die anderen mieter zu ermutigen die miete zu kürzen

Aber so dass es keiner mitbekommt, das kann auch nach hinten losgehen.

ich würde euch empfehlen etwas geld auszugeben und bei einem anwalt einen termin machen und euch über rechte und pflichten aufklären lassen. das geld lohnt sich

Haus & Grund ist noch besser.

@johnnymcmuff

kommt darauf an.

unsere familie hat bisher mit dem familienanwalt gute erfahrungen gemacht.

Ein Freund hat kein Zuzugsrecht. Ohne Zustimmung des Vermieters läge hier eine nicht erlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor. Das kann zur Kündigung der Wohnung führen. Keineswegs muss der Vermieter zustimmen. Erst recht nicht, wenn evtl. eine Überbelegung vorliegt.