Müssen Tagesmütter wirklich Umsatzsteuer zahlen?

9 Antworten

Du mußt keine Umsatzsteuer zahlen. Ich bekomme es aber auch jedes Jahr zugeschickt, mein Steuerberater füllt es aus und fertig. Du wirst noch merken, das wir TM immer wieder Ämtern , Krankenkassen usw. die Rechtslage erklären müssen. Eigentlich sollte es umgedreht sein.

Wenn Du Deine Selbstständigkeit beim Finanzamt angezeigt hast, bist Du Gewerbetreibender und der muß Umsatzsteuer zahlen ! Denn Du bekommst ja Geld für Deine Tätigkeit und das ist Dein Umsatz. Hättest Du Deine Selbstständigkeit nicht angemeldet müsstest Du dann Einkommensteuer bezahlen ! Die Umsatzsteuer hast Du nur Deiner Selbstanzeige zu verdanken. Selber schuld !

guterwolf  16.10.2011, 10:38

so ein Quatsch. Jeder, der ein Gewerbe betreibt muss das auch anmelden. Kleinunternehmer bis zu einem Umsatz von 17.500 € pro Jahr zahlen keine USt. Und wo bitte war eine "Selbstanzeige"????

helmutgerke  16.10.2011, 10:43

@klaumi oh man –

Nicht dummes Zeug faseln, sondern lieber die Gutefrage.net Richtlinien lesen;

Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung.

Schlick  04.01.2012, 16:49

Besser nichts schreiben, wenn man es nicht richtig weiß. Du hast alles richtig gemacht, hast Dich rechtens angemeldet, das ist doch OK. Wenn das Finanzamtjetzt noch von Dir die Info bekommt,dass Du unter 17.500,-€/Jahr mit dieser Tätigkeit verdienst ist das FA auch zufrieden. Alles andere wäre illegal, nicht versichert und am Fiskus (FA) vorbei. Am Ende des Jahres machst Du dann noch die Einkommensteuererklärung, wo Du deine Rechnungen die Du stellst und deine zahlungen die Du erhältst aufführst. Damit erbringst Du den Beweis, dass Du die Grenze nicht überschreitest. Bei der Einkommensteuererklärung hilft Dir gerne die Steuerhilfe oder ähnliche Institutionen, meist kostenlos und unbürogratisch. Wach weiter so, glaub nicht alles, frag aber das nächste Mal jemanden der sich damit auskennt (z.B. das FA).

Gruß Schlicki

mit USt hast du nix zu tun, weil du umsazusteuerbefreit Umsätze hast nach §4 Nr. 23 ( oder auch Nr. 25 je nachdem wie deine "Ausbildung" oder ähnliches aussieht und deine TÄtigkeit ist )!

aufjedenfall wirst du dann das FOrmular falls ausgefüllt haben,

geh am besten zum Steuerberater und lass dich erstmal einmalig beraten!

da du mit deinem Umsatz (das ist dein Einkommen) wahrscheinlich unter 17.400 € pro Jahr bleibst, kannst du die Kleinunternehmerregel wählen. Dabei verzichtest du auf die Umsatzsteuer, d.h. du darfst keine berechnen und auch keine einnehmen. Das solltest du dem FA schriftlich mitteilen.

Die Umsätze sind im Normalfall von der USt befreit. Das hättest du im Fragebogen einfach angeben müssen.

Eine Umsatzsteuererklärung musst du am Jahresende trotzdem abgeben.

Wenn du weißt, dass du "blauäugig" bist, warum füllst du dann irgendwas aus, statt jemanden zu fragen, der dir da mit professionellem Rat zur Seite steht?