Müssen polizisten protokollieren eigentlich was sie ganzem tag gemacht haben?
Undzwar wurde Ich ûnnôtig kontrolliert ohne grund Ich hab parkplatz motorhaube ver sucht aufzumachen Und dann fragt der beamte was machen sie da?
Darf man an seinem auto nicht mal sein motorhaube aufmachen dachte Ich Mir innerlich...
Und dann fragten sie nach mein fûhrerschein Ich Hatte eine staubschutz folie drauf geklebt beamte wollte das Ich folie abmache ( Ich wurde letztesmal Auch mal paar mal kontrolliert kein andere beamte Hatte Mir gesagt : machen sie folie hab"
Sie fanden Es verdàchtig die folie fragte mich ob Ich das wirklich wàre da dachte Ich Mir innerlich Menschen sehen Auch mal jahre andere aus Weiss der beamte Es nicht dachte Ich Mir innerlich
Der kenaller jetzt beamte kontrolliert fûhrerschein 4 x Er gab zurûck Und 10 min spaeter fragte wieder Und war am funken ganze zeit nur wegen einer staubschutz folie..
Hatte mal andere sache erlebt Und dann Hatte Ich pràsident angeschrieben Aber der brief hat nichts gebracht beamte wurde gedeckt Und pràsident war der meinung sein beamter hat alles richtig gemacht..
Dûrfen die eigentlich grundlos kontrollieren? Die haben mich bestimmt 1 std aufgehalten
4 Antworten
Hallo elliot,
die Polizei hat Dich ja nicht grundlos kontrolliert, sondern weil Dein Verhalten den Beamten verdächtig vorkam.
Aufgabe der Polizei ist es u.a.
- Straftaten zu verfolgen
- Straftaten zu verhindern
- Gefahren abzuwehren.
Haben die Polizisten einen Anfangsverdacht, dürfen sie Dich nicht nur kontrollieren, sondern sie müssen das sogar. In Deinem Fall hat sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt und es ist doch alles ok.
Im übrigen darf die Polizei auch ohne Grund andere Verkehrsteilnehmer kontrollieren und zwar auf folgender Rechtsgrundlage:
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§ 36 StVO - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
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Und was die Folie auf Deinen Führerschein angeht.
Mit der Folie auf dem Führerschein, der als Urkunde gilt, unterbindest Du dass bestimmte Sicherheitsmerkmale des Führerscheins überprüft werden können, so dass der Verdacht auf Urkundenfälschung nach folgender Rechtsgrundlage besteht:
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§ 267 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Aufgrund des Anfangsverdachtes der Urkundefälschung müssen die Polizisten das mit Folie überklebte Dokument schon sehr genau unter die Lupe nehmen.
Und zu der Frage:
Müssen polizisten protokollieren eigentlich was sie ganzem tag gemacht haben?
Nein müssen sie nicht. Nur wenn weiterführende Maßnahmen wie
- Festnahmen,
- Gewahrsamnahmen
- Sicherstellungen
- Platzverweise
- etc.
durchgeführt wurden, sind diese zu protokollieren.
Schöne Grüße
TheGrow
Der TE wurde aber nicht nach $ 36 (5) StVO angehalten
Das ist völlig korrekt, habe aber auch angeführt, dass die Kontrolle in seinem Fall aufgrund eines Anfangsverdachtes, sprich zur Gefahrenabwehr durchgeführt wurde.
Der Hinweis auf den § 36 StVO erfolgte, weil der Fragesteller fragte:
Dûrfen die eigentlich grundlos kontrollieren?
Und das dürfen sie nach § 36 StVO
Ja, glaube aber, dass mit der "Kontrolle" die Personalienfeststellung und die Überprüfung gemeint war. Ein Verteidiger würde dich auseinander nehmen, wenn du bei so einem Sachverhalt nach § 36 (5) anhälst, zumal er nicht mal Verkehrsteilnehmer war.
In einigen Bundesländern ist jede Tätigkeit schriftlich festzuhalten, auch wenn keine Maßnahmen getroffen wurden. Aber spätestens bei der IDF wird das einen Bericht nach sich ziehen.
Ich kann mich nur noch mal wiederholen.
Ich habe nie behauptet, dass im Fall der Sachverhaltsschilderung die Kontrolle nach § 36 StVO stattgefunden hat.
Ich habe nur die generelle Aussage getroffen, dass eine Kontrolle von Verkehrsteilnehmern auch ohne Grund durchgeführt werden darf, diese Aussage war aber nicht auf den geschilderten Sachverhalt bezogen, sondern auf die Frage
Dûrfen die eigentlich grundlos kontrollieren?
Im Fall des geschilderten Sachverhaltes kann und wird die Identitätsfeststellung nach dem Polizeigesetz des Bundeslandes in dem die Maßnahme stattgefunden hat, durchgeführt worden sein.
In einigen Bundesländern ist jede Tätigkeit schriftlich festzuhalten, auch wenn keine Maßnahmen getroffen wurden.
Das mag durchaus zutreffend sein, ich kann nur für uns sprechen und wir müssen nicht jede Maßnahme protokollieren.
Aber spätestens bei der IDF wird das einen Bericht nach sich ziehen
Auch das ist bei uns nicht zutreffend. Ergeben sich aufgrund der IDF keine weiteren Maßnahmen, müssen wir auch nichts protokollieren. Aber klar, in anderen Bundesländern kann das natürlich anders aussehen.
Ich persönlich halte es auch für unsinnig, jede Tätigkeit festzuhalten. Der Polizeibeamte soll schließlich nicht seine Zeit im Büro mit unnötigen Papierkrieg verbringen, sondern draußen auf der Straße für Ordnung und Sicherheit sorgen und für den Bürger da sein. Wir haben sowieso schon viel zu wenig Polizeibeamte. Viele Stellen wurden in den letzten Jahren gestrichen und gleichzeitig hat sich in der gleichen Zeit die Anzahl Einsätze verdoppelt bis verdreifacht. Gibt doch kaum noch Polizeibeamte die nicht einen Berg von Überstunden vor sich herschieben und diese nicht abbauen können, weil sonst viele Streifen nicht mehr durchgeführt werden könnten.
Sorry, aber wer eine "Staubschutzfolie" auf seinen Führerschein klebt, der wird einer sehr eingehenden Kontrolle unterzogen, solange, bis alle Unklarheiten geklärt sind, insbesondere, ob der FS nicht verfälscht ist.
Erst mal: Warum klebst du eine »Staubschutzfolie« auf deinen Führerschein? WTF?
Weiterhin: Wenn ich an deinem Auto herumfingere und versuche die Motorhaube aufzumachen wärst du sicherlich froh wenn Beamte mich kontrollieren kommen? ;) Keine Ahnung was und wie du gemacht hast -> offensichtlich war es auffällig/verdächtig.
Übrigens: Deine Tastatur scheint kaputt zu sein. Danach solltest du mal schauen (lassen).
Ich denke bei dem, der die Tastatur benutzt, ist momentan mehr kaputt als an der Tastatur selber.
😂
... und ich habe mich schon öffter gefragt, warum mich keiner angesprochen hat, wenn ich auf offener Staße an meinem Auto rumgebastel. Hätte ja auch wer sein können, der mir was daraus oder gleich das ganze Auto klauen möchte.
Der TE wurde aber nicht nach $ 36 (5) StVO angehalten. Das ist keine Ermächtigung für eine Personalienfeststellung. Er wurde schlicht und einfach nach dem gefahrenabwehrrechtlichen Gesetz des jeweiligen Bundeslandes angehalten und seine ID festgestellt.
In der StVO sind Maßnahmen nicht definiert. Diese orientieren sich ausschließlich nach der StPO oder dem gefahrenabwehrrechtlichen Gesetz.
Nur als kleine Ergänzung, sonst unterschreibe ich deinen Beitrag so.
Aber iwie glaub ich der ganzen Story nich so.