Müssen nachträglich Mietklauseln unterschrieben werden?

8 Antworten

Müssen nachträglich Mietklauseln unterschrieben werden?

Die Änderung oder Ergänzung eines Mietvertrages geht nur mit Zustimmung aller Parteien.

Einseitig kann der Vermieter den Mietvertrag nicht ändern.

zum Beispiel Rauchverbot oder Tierhaltungsverbot etc

Ich würde nachträglich absolut nichts unterschreiben.

Es handelt sich um eine Vertragsänderung, die immer zustimmungsbedürftig wäre. Wenn es "nur" um eine Änderung der AGB ginge (hier nicht der Fall), reichte konkludente Zustimmung durch Unterlassung des Widerspruchs innerhalb der gesetzten Frist von 6 Wochen.

Hier aber geht es um eine Vertragsänderung, welche einem neuen Vertrag gleich steht, entsprechend ist sie immer zustimmungspflichtig, selbst konkludente Zustimmung durch Unterlassung ist hier nicht anzusetzen.

Bei Mietverträgen wird es auch mit einer Änderungskündigung schwierig.

Änderungskündigung gibt es im Mietrecht nicht.

@anitari

Das wollte ich euphemisierend damit gesagt haben ;).

Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen eines Mietvertrages sind nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Unterschreibt er nicht, ist das sein Recht. Er ist nicht zur Zustimmung verpflichtet.

Der Vertrag kann nicht einseitig geändert werden.

Kannst du also als Klopapier benutzen, sie haben keine Relevanz.

Natürlich müssen BEIDE Vertragsparteien zustimmen. Ansonsten könntest Du als Mieter auch einfach irgendwelche neuen Klauseln hinzufügen.