Müssen Nachbarn bei einem Anbau nur informiert werden oder auch gefragt werden?
Hallo zusammen, wir wohnen in einem Einfamilienhaus, welches allerdings zwei Wohnungen hat, zur Miete. Nun wurde uns die Haushälfte oder eine der beiden Wohnungen zum Kauf angeboten. Reizvoll ist für uns allerdings nur die untere Wohnung. Wir wohnen in einer Einfamiliensiedlung und auch sehr dich am Nachbar dran. Quasi Zaun an Zaun. Die untere Wohnung hat einen wunderschönen und großen Garten aber leider nur 2 Zimmer und 61 qm. Jetzt haben wir überlegt, was wäre, wenn wir ein Zimmer in Richtung Garten anbauen würden? Eine Garage, welche an den Zaun und Garten angrenzt gibt es bereits. Und wir dachten uns, wir bauen dort an und weiter den Zaun entlang. Müssten wir dazu den Nachbarn fragen oder nur informieren? Und bei wem frage ich an, ob das überhaupt möglich ist, lasse ich ein Baugutachten erstellen oder muss ich dafür für das vor Ort zuständige Bauamt aufsuchen? Und ja, finanziell ist das möglich ;-)
Vielen Dank im Voraus - Crangelos
6 Antworten
Erstmal im Bauamt Fragen wie der Bebauungsplan ist.
Meines Wissens muss man eh 3 Meter Abstand vom Nachbarn halten.
So ist es in NRW
Ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen... :-)
Du darfst Garagen (unter bestimmten Voraussetzungen) auf die Grenze bauen ohne die Unterschrift des Nachbarn, da diese dann privilegiert sind. Wenn jedoch etwas anderes als Garage oder Abstellraum auf die Grenze oder mit weniger als 3,00 m Abstand (in Baden-Wüürttenberg sind es 2,50 m - ist eben Landesrecht über überall evt. etwas verschieden) MUSS der Nachbar unterschreiben.
Im rechten Winkel zur gemeinsamen Grenze darf auch im Abstand von 1,25 m kein Fenster gemacht werden.
Ich würde jetzt normalerweise empfehlen, beim Bauamt zu fragen, was "geht". Aber in eurem Fall wäre ich da vorsichtig. Alleine schon die Aussage 2 Wohnungen in einem Einfamilienhaus hören die Sachbearbeiter dort überhaupt nicht gerne und es kann sein, dass schlafende Hunde wach gemacht werden. Ggf. wurde hier ein Keller (ohne Nutzungsänderung) zu Wohnraum ausgebaut und das gibt Ärger.
Das ist doch eine Wohnungseigentümergemeinschaft.Da könnt Ihr ohne Einvernehmen mit dem anderen Eigentümer überhaupt nichts bauen. Wenn sich dieses Einverständnis nicht einholen läßt ist die Sache ohnehin schon gestorben.
Desweiteren muß eine weitere Bebauung des Grundstücks baurechtlich zulässig sein. Darüber gibt Euch das Bauordnungsamt Informationen.
Du wirst gefragt, ob du was dagegen hast. Entscheiden tut das Amt. Erst wenn es Gründe gibt das man nicht bauen kann, fragt man dich im eine Baulast oder Genemigung.
Je mehr du meckest desto genauer prüfen die
Um sicher zu gehen sollte man sich die Zustimmung der Nachbarn notfalls auch schriftlich geben lassen.