Müssen Mobile Imbiss Wagen Miete zahlen?

6 Antworten

Ich meine Straße gehört ja niemandem.

FALSCH ! Das Straßenland gehört meist der Gemeinde. Und um das Straßenland für mehr als den Gemeingebrauch nutzen zu dürfen, brauchst du eine Straßenlandsondernutzung und eine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde. Die Kosten werden von den Ländern unterschiedlich festgelegt, daher kann man keine Kosten nennen. Da musst du schon bei der betreffenden Gemeinde nachfragen.

Und für den Handel bedarf es einer Reisegwerbekarte.

Er braucht eine Erlaubniss des Eigentümers, bzw. Stadt und darf Standgeld zahlen, Wasser u. Strom wenn er es von diesen bekommt.

Solange der Imbiss-Wagen keine Behinderung darstellt und nicht zum Betrieb der Bewirtung betrachtet werden kann, dürfte da reine Parken kurzfristig kostenfrei sein.

Doch, in gewisser Hinsicht schon.

Ich betreibe zwar keinen Imbisswagen, habe aber Erfahrung mit Cateringwagen vom Filmset und die müssen ihren Standplatz bei der Stadt beantragen und bezahlen.

Nein, natürlich nicht, denn sie mieten ja nichts, können sie ja auch gar nicht. Alles eigentlich ganz einfach.