Müssen Minderjährige ihr Einkommen versteuern?

6 Antworten

Ja, das sind Einnahmen.

Möglicherweise auch Krankenkasse und Rentenversicherung.

Es gibt auch eine Grenze, dann ist das Kindergeld futsch.

Es gibt auch eine Grenze, dann ist das Kindergeld futsch.

Das gab es mal bei über 18 jährigen.

Es gibt keine Altersbeschränkung für die Einkommensteuer.

Einkommensteuer ist nicht von minderjährig oder 18 abhängig, sondern davon, ob Du ein Einkommen hast oder nicht. Mit 2000 EUR liegst Du zwar deutlich unter dem Steuerfreibetrag, bewegst Dich aber trotzdem hart an der Grenze des Legalen ! Du erbringst eine Dienstleistung für Firmen und Selbständige und für sowas benötigst Du normalerweise ein angemeldetes Gewerbe ! Private Freundschaftsdienste erbringe ich auch, aber da filme ich unregelmäßig und selten bei nachgewiesenen Freunden auf Hochzeiten und Feiern und schneide das hinterher privat auf dem PC auf eine DVD und die wird dann freundschaftlich und ohne Entgelt übergeben. Bei Dir sind das gewerbliche Leistungen, die Du weder auf dem Amt angemeldet hast noch zur Versteuerung angibst und somit arbeitest Du rechtlich gesehen quasi schwarz ! Ohne Rechnung der Firma ohnehin. Ist mir derzeit auch unbegreiflich, wie das die Firmen mitmachen, denn diese setzen ja die Kosten dafür auch ab und bezahlen eine erbrachte Leistung mit Rechnung von einer Privatperson (!), da hätte das FA längst stutzig werden müssen. Abgesehen davon, dass sie ansonsten Schwarzarbeit unter der Hand mit Firmengeldern bezahlen... Mal ganz abgesehen davon, dass Deine Eltern, die ja eigentlich die Rechtsgeschäfte von Dir immer mit unterschreiben müssten, das auch noch mitmachen... Schließlich begeben sie sich so auch in die Schußlinie des FA ! Ein Minderjähriger darf als Firmeninhaber auch rechtswirksam Geschäfte abschließen, aber dazu müsstest Du ja erstmal offiziell eine Firma haben !!!

Dein Problem ist also weniger, ob Du aufgrund der Höhe Deines Einkommens schon Steuern bezahlst, sondern eher, dass Du schwarz ein Gewerbe betreibst und das schleunigst anmelden und eine Steuererklärung machen müsstest.

Grundsätzlich hängt die Steuerpflicht nicht vom Alter ab. Es gibt da keinen "Kinderbonus".

Sobald du also über den Grundfreibetrag von 8.004€ kommst, mußt du dein Einkommen selbstverständlich versteuern.

sondern es privat mache,

Nach dem wie du es beschreibst machst du das eher gewerblich. Ist aber grenzwertig. Beachte, das gewerblich oder privat etwas ist, was sich aus dem Handlen ergibt und nicht etwas was man sich aussuchen kann.

Manche Kunden verlangen auch eine Rechnung um den gedrehten Film von der Steuer abzusetzen.

Du darfst natürlich keine Mehrwertsteuer ausweisen, es sei denn du meldest ein Gewerbe an und verzichstest auf Mehrwertsteuerbefreigung von Kleinsgewerben. Dann mußt du aber die erhaltene Mehrwertsteuer natürlich abführen.

Bei Kleingewerben ist es nämlich möglich, sich Umsatzsteuertechnisch wie ein Privatman behandelt zu werden.

Wissen denn deine Kunden, dass du erst 17 bist? Es ist nämlich nicht möglich, mit dir wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen (auch keine Filmdrehs) ohne Zustimmung deiner Eltern. Das Drehen der Filme gegen Entgelt ist keine Privatveranstaltung, sondern unternehmerische Tätigkeit! Damit musst du dich (mit Zustimmung deiner Eltern) steuerl. erfassen lassen, eine Gewinnermittlung erstellen, Steuererklärungen abgeben. Rechnungen, die du stellst, müssen deine Steuernummer enthalten. Auch als Minderjähriger bist du Steuerpflichtiger. Bei 2.000 € Umsatz bist du im Grundfreibetrag, vorausgesetzt du hast keine weiteren Einkünfte.

Die Einkommensteuererklärung müssen aber nach wie vor die Eltern für ihn machen, das kann er nicht selber, es könnten theoretisch nämlich noch andere Einkünfte dabei sein.

@Camellia

Wie ich ja schon erwähnte, kann/darf er als Minderjähriger ohne Zustimmung/Unterschrift der Eltern so ziemlich gar nichts im Rechtsverkehr. Das gilt natürlich auch für die Erstellung von Steuererklärungen etc. ;-)