Müssen Minderjährige auch Bußgelder zahlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo jylorix

Das kommt ganz auf Alter, Einkommen und eventuelles Vermögen an.

Kinder unter 14 sind nicht strafmündig und können auch nicht für Ordnungswidrigkeiten belangt werden.

Ab 14 Jährige Jugendliche können nur dann ein Bußgeld bekommen wenn sie ein eigenes Einkommen haben oder ein ausreichendes eigenes Vermögen ansonsten wird dem Jugendlichen nach § 98 OWiG Absatz 1 genehmigt das Bußgeld als Sozialstunden abzuleisten, den Schaden wiedergutzumachen bzw im Falle von Verkehrverstößen Verkehrsunterricht auferlegt:

Wird die gegen einen Jugendlichen festgesetzte Geldbuße auch nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist nicht gezahlt, so kann der Jugendrichter auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen dem Jugendlichen auferlegen, an Stelle der Geldbuße
1.Arbeitsleistungen zu erbringen,
2. nach Kräften den durch die Handlung verursachten Schaden wiedergutzumachen,
3. bei einer Verletzung von Verkehrsvorschriften an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen,
4.sonst eine bestimmte Leistung zu erbringen,
wenn die Bewilligung einer Zahlungserleichterung, die Beitreibung der Geldbuße oder die Anordnung der Erzwingungshaft nicht möglich oder angebracht erscheint. Der Jugendrichter kann die Anordnungen nach Satz 1 nebeneinander treffen und nachträglich ändern.

LG

Darkmalvet

Im Prinzip Ja.
Zunächst wird versucht es bei den Eltern zu bekommen.
Bei Geldbußen wird dann eine Stundenzahl für soziale Arbeit festgelegt.

Mit Gruß

Sicher - wenn Du mit 16 Deinen Führerschein mit Moped machst, mit Deinem Zweirad zu schnell fährst oder falsch parkst, kommt durchaus ein Bußgeld auf Dich zu!

Warum sollen Minderjährige straffrei sein?

Sie sind alt genug für Vergehen, dann sind sie auch alt genug für ein Bussgeld

Kommt auf die Situation an.

Aber ein Bußgeld ist ja keine Geldstrafe.

Wenn du den B17 hast und zu schnell fährst, dann musst du freilich zahlen.

Oder auch wenn du als 15 jähriger mit dem Handy auf dem Fahrrad erwischt wirst