Müssen Jugendliche Straftäter auch Gerichtskosten zahlen etc?

3 Antworten

Einen Freibrief haben sie nicht - was sie finanziell tragen müssen, entscheidet der Richter in der Urteilsverkündung

  1. Vor dem Jugendgericht wird in aller Regel verzichtet die Verfahrenskosten aufzulegen. Aber die eigenen Kosten (Anwalt) muss der Verurteilte selbst tragen.

  2. Schmerzensgeld, Schadenersatz usw. ist eine Zivilsache. Die kann, muss aber nicht im Adhäsionsverfahren im Strafverfahren mitentschieden werden.

  3. Das Gericht kann im Fall der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe eine Wiedergutmachung zur Bewährungsauflage machen. Die muss dann aber auch tragbar sein, im Gegensatz zu einem Zivilprozess, wo nur nach tatsächlichem Schaden geurteilt wird.

es reichen auch 300 Sozialstunden