Müssen Gelder aus schulischen Spendenaktionen an Eltern ausgezahlt werden?

10 Antworten

Spendengelder die bei Veranstaltungen eingenommen werden dürfen natürlich nicht an Privatpersonen ausgegeben werden.

Der "Spender" wollte ja damit erreichen, dass damit etwas gemacht wird. Also eine Anschaffung für den Schulhof oder ähnliches. Diese Gelder dürfen nicht an Eltern verteilt werden. Das können doch aber auch keine hohen Summen sein.

Geld aus Einzahlung der Eltern, z.B für Ausflüge, Kopiergeld etc. kann an die Eltern ausgezahlt werden oder man macht davon eine gemeinsame Aktion. Grillen o.ä.

Wenn um Spenden gebeten wird, sollten die ja auch einem bestimmten Zweck dienen. Welcher war das?

Warum wird das Geld nicht für eine Abschlussfeier verwendet?

Wir bekamen nur Gelder für Klassenfahrten wieder, wenn da was übrig geblieben war.

Handelt es sich bei dem Guthaben in der Kassenkasse um Einzahlungen für Lehrmittel oder um Spenden?

Denn im ersten Fall haben die Eltern m. E. einen Anspruch auf Rückerstattung der zuviel bezahlten Vorauszahlungen.

Wenn es sich dagegen um Spenden handelt, sollten alle Kinder der Klasse gleichmäßig etwas davon haben, im Rahmen eines Festes oder kleinen Geschenken.

Giwalato

Der eingezahlte Rest wurde ausgezahlt. Jetzt geht es um Spendengelder.

@Spassbremse2012

Die sollten allen Kindern zugute kommen. Wenn ein Teil der Eltern eine separate Feier haben will, ist das deren Privatvergnügen. Auf der allgemeinen Abschlussfeier sind alle Schüler willkommen.

Die Klassenkasse ist kein Wirtschaftsbetrieb und Veruntreuung ist ein viel zu starkes Wort

Für wen/was wurde das Geld gespendet ?

Für die Klasse ? Dann muß es in der Klasse verwendet werden.

Für die Schule ? Dann muß es für die Schule verwendet werden.

....

in der klassenkasse können nur Gelder sein , die für die Klasse gegeben wurden. Und wenn man die restgelder nicht auf den kopf hauen will, dann spendet man die an eine gemeinnützige Organisation ; besser wäre es sie der Schule zu spenden, weil die Ausschüttung ja nur deswegen erfolgen muss, weil der Klassenverband aufgelöst wird.

PS:

Selbst wenn man die genauen Rechtsgrundlagen kennen würde, das würde die , die anzeigen wollen, auch nicht überzeugen.

Hier gilt der sogenannte Menschenverstand : Wer spendet , verleiht nicht . Er gibt es weg !

....

Dazu haben wir uns jetzt auch entschlossen...wir spenden die Gelder der Schule bzw. dem Förderverein.

Eine schulische Spendenaktion, wie das Wort sagt wurde zu Gunsten der Schule eingenommen, noch nicht einmal zu Gunsten der Klassenkasse.

Wird im Rahmen eines Schulfestes von Klasse x ein Überschuss erwirtschaftet, gehört der nicht in die Klassenkasse, sondern der Schule.

Daher ist ein Abschiedsgeschenk für die Lehrerin aus der Klassenkasse zu finanzieren. In die Klassenkasse wird ein zu Beginn des Schuljahres festzulegender Betrag eingezahlt. Nicht mehr, nicht weniger.

Für mein Verständnis einer Klassenkasse ist dies also ein Problem, dass es gar nicht geben dürfte. Spenden in eine Klassenkasse werden zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung nicht angenommen und direkt zurück erstattet.

Für solche Zwecke gibt es den Förderverein!