Müssen Feiertage nachgearbeitet werden?
Hallo zusammen,
Ich muss für meine Ausbildung zur Erzieherin ein dreimonatiges Vorpraktikum mit 20 Stunden in der Woche ableisten (258 Stunden insgesamt. ) kann ich den Zeitraum mit erhöhter Wochenstundenanzahl erhöhen um früher auf meine Gesamtstundenanzahl zu kommen? Drei Monate ist recht lange, zumal ich nichts beim Praktikum verdiene und auch kein ALG l bekomme. Muss ich die Feiertage nacharbeiten? Habe bisher mit der Einrichtung vereinbart, dass ich 3 mal die Woche arbeiten komme (mo, di, mi) der kommende Montag ist ja der Ostermontag, muss ich dann trotzdem di, mi, do. kommen? Habe keinen Praktikumsvertrag unterschrieben, deshalb die Unklarkeiten...
2 Antworten
Du musst halt am Ende die vorgeschriebene Stundenzahl erreicht haben. Wie du das mit der Einrichtung in der du arbeitest vereinbarst ist deine Sache und die der Einrichtung. Normalerweise arbeitet man Feiertage nicht rein, da du aber am Ende auf eine bestimmte Anzahl Stunden kommen musst musst du halt nachrechnen.
Du machst ein Praktikum, da kommt es am Ende nur auf die geleisteten Stunden an. Im Unterschied dazu wird bei Personen die einen festen Vertrag haben der Feiertag von der Wochenarbeitszeit abgezogen.
Muss das Praktikum 3 Monate gehen oder kann ich bei erhöhter Wochenstundenanzahl verkürzt die 258 Stunden ableisten?
Wenn das Ziel das von deiner Schule vorgegeben ist die 258 Stunden sind, dann musst du diese nachweisen. In welcher Zeit die erbracht werden ist dann egal. Allerdings muss auch die Einrichtung in der du das Praktikum machst einer Verdichtung deiner Arbeitezeit zustimmen.
Nein — die werden vom Urlaub abgezogen.
Ich habe keinen Urlaub vereinbart
Ohh ... Tschuldigung ... heute ist das ja nicht mehr so.
War in der DDR so ... oder? Jedenfalls wird gemunkelt, dass man dem Sigmund Jähn seinen Ausflug ins All vom Urlaub abgezogen hat 😉.
Also wird ein Feiertag nicht als Arbeitstag verrechnet...