Müssen Feiertage nachgearbeitet werden?

2 Antworten

Du musst halt am Ende die vorgeschriebene Stundenzahl erreicht haben. Wie du das mit der Einrichtung in der du arbeitest vereinbarst ist deine Sache und die der Einrichtung. Normalerweise arbeitet man Feiertage nicht rein, da du aber am Ende auf eine bestimmte Anzahl Stunden kommen musst musst du halt nachrechnen.

Also wird ein Feiertag nicht als Arbeitstag verrechnet...

@Sabi1944

Du machst ein Praktikum, da kommt es am Ende nur auf die geleisteten Stunden an. Im Unterschied dazu wird bei Personen die einen festen Vertrag haben der Feiertag von der Wochenarbeitszeit abgezogen.

@Sanja2

Muss das Praktikum 3 Monate gehen oder kann ich bei erhöhter Wochenstundenanzahl verkürzt die 258 Stunden ableisten?

@Sabi1944

Wenn das Ziel das von deiner Schule vorgegeben ist die 258 Stunden sind, dann musst du diese nachweisen. In welcher Zeit die erbracht werden ist dann egal. Allerdings muss auch die Einrichtung in der du das Praktikum machst einer Verdichtung deiner Arbeitezeit zustimmen.

Nein — die werden vom Urlaub abgezogen.

Ich habe keinen Urlaub vereinbart

@Sabi1944

Ohh ... Tschuldigung ... heute ist das ja nicht mehr so.

War in der DDR so ... oder? Jedenfalls wird gemunkelt, dass man dem Sigmund Jähn seinen Ausflug ins All vom Urlaub abgezogen hat 😉.