Müssen Feiertage doppelt gezählt werden?

9 Antworten

In welcher Branche arbeitest du? In meinen Augen höchst ungewöhnlicher Vertrag.Ich lese heraus, dass es wohl nicht mehr Geld gibt, jedoch werden ja Sa und So auch irgendwann ausgeglichen, sollte auch so mit Feiertagen als Freizeitausgleich sein...

Das mit dem "doppelt gezählt" werden, kann sich stets nur auf etwige tarifliche Vergütungszuschläge (Sonn- u- Feiertagszuschlag/-Aufschlag) beziehen, jedoch niemals auf die Berechnung von Arbeitszeit.

Für Letztere ist stets ein Blick in das "zuständige" Gesetz (ArbZG) hilfreich:

*§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21 a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen***

Der vollständige Text muss in Deinem Betrieb übrigens offen zugänglich sein, da es sich um ein sogen. "aushangpflichtiges Gesetz" handelt.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Formulierung in deinem Arbeitsvertrag tatsächlich rechtens ist. Laut §11 des Arbeitszeitgesetzes steht dem Arbeitnehmer bei Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ein ein Ersatzruhetag zu. Der Samstag ist allerdings ein ganz normaler Werktag, dafür gilt das nicht.

http://dejure.org/gesetze/ArbZG/11.html

Zur Sicherheit solltest du dich diesbezüglich evtl. an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der kann deinen speziellen Fall sicherlich besser beurteilen.

Ich arbeite in einem Museum und wir haben täglich geöffnet. Deshalb müssen wir auch Sonn und Feiertags arbeiten. Wir bekommen eben nichts extra dafür, es ist mit dem Gehalt abgegolten. Ich hatte aber gehört, dass an Feiertagen gearbeitete Stunden doppelt berechnet werden, und mir deshalb ein Freizeitausgleich zusteht. Ich weiss,dass ihr meinen Arbeitsvertrag nicht kennt und eine Antwort wahrscheinlich schwer ist. Deshalb habe ich den kurzen Absatz, der in meinem Vertrag über die Feiertagsarbeit enthalten ist, hier erwähnt.

Du arbeitest jeden Samstag, Sonntag und Feiertag? Ohne extra Geld? Verdienst du so gut oder warum unterschreibt man so einen Vertrag? Da wird nix doppelt gezählt, wenn das nicht im Vertrag steht.

Ich arbeite nicht JEDES Wochenende. Ich habe 30 Std und da ist es eben egal, ob es jetzt ein Montag oder ein Sonntag ist.

@SonjaMaria1970

Du wirst für 30h bezahlt und musst 30h arbeiten, egal welcher Tag wenn das so im Vertrag steht.

@Viking85

Genau! Ich hatte aber eben gehört, dass es sich mit Feiertagen anders verhält und man für die geleisteten Arbeitsstunden Freizeitausgleich bekommt. Aber vielleicht wurde mir da ja auch Blödsinn erzählt?!

@SonjaMaria1970

Wenn du an Sonn.-oder Feiertagen arbeitest, dann musst du als Ausgleich einen freien Tag bekommen. Samstage zählen nicht dazu. Es gibt ein Arbeitszeitenschutzgesetz und darin ist geregelt, was an Sonn.-und Feiertagen gilt. Wenn dir die Texte im Arbeitszeitenschutzgesetz zu kompliziert sind, kannst du dich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Oftmals werden Arbeitsverträge geschlossen, die in einzelnen Punkten nicht rechtens sind. Auch wenn man so einen Vertrag unterschrieben hat heisst das nicht, dss damit gesetzliche Vorschriften ausser Kraft gesetzt werden.