Müssen Fahrradfahrer bei einer Straßenbahnhaltestelle anhalten?

8 Antworten

muss man als Fahrradfahrer zwingend anhalten, wenn eine Straßenbahn an einer Haltestelle steht

Die Dame erzählt Unsinn. Es muss angehalten werden wenn Personen aus- bzw. aussteigen wollen. Steht die Strassenabahn und nichts rührt sich darf man an ihr vorbeifahren, muss allerdings entsprechende Vorsicht walten lassen. Das gilt für alle Benutzer von Fahrzeugen.

Du darfst da vorbei fahren wenn du dabei niemenden (dich selbst eingeschlossen) gefährten würdest. Wenn also Leute noch zur Straßenbahn in der Haltestelle hinlaufen wiel sie noch einsteigen möchte (was sie tun dürfen!) dann könntest du diese Leute leicht über den Haufen radeln und damit gefährden!

Ich zitiere mal den §20 StVO:

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

Daraus folgt in alltäglichen Situationen:

Man muss (egal mit was für einem Fahrzeug) nur anhalten, wenn man sonst die Fahrgäste gefährdet oder behindert. Wenn man sich z.B. neben einer Straßenbahn befindet und die Fahrgäste hinter einem einsteigen und vor einem keiner mehr ist, darf man mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

In vielen Städten gibt es mittlerweile aber vor den Haltestellen Ampeln, die auf rot schalten, wenn eine Straßenbahn hält. Dann musst du vor der Ampel ganz normal anhalten und warten, bis diese wieder auf grün springt.

§20, Eine eigentlich verdammt lasche Ausführung! 1. Wenn Leute gerade ein- und aussteigen, behindere ich sie eh. und 2. Gibt es so oft Situationen, dass Jemand, kurz bevor die Türen zugehen, noch rausspringt, entsprechend schnell unaufmerksam und kaum vorher erkennbar.

Ich hätte dort geschrieben, sobald keiner (mehr) ein und aussteigen kann. (Weil niemand draußen steht und die Türen verriegelt sind.)

Als Radfahrer bleib ich meist lieber stehen oder überhole gleich links.

Noch besser, (für Radfahrer und Autofahrer) Straßenbahn und Ausstiegsinsel abgegrenzt vom Rest, in der Mitte der Straße.

@treppensteiger

Da hast du verdammt Recht, aber so steht es nunmal im Gesetz.

Hier gilt §20 der Straßenverkehrordnung:

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

Wenn du sie nicht behindert hast, hast du alles richtig gemacht.

Für Straßenbahnen gilt dasselbe wie für Busse. Wenn die Straßenbahn steht, darf man dran vorbeifahren, aber man sollte darauf achten, sich und den sonstigen Verkehr nicht zu behindern.