Müssen Eltern zum Gericht ja oder nein?

10 Antworten

Klar werden deine Eltern informiert. Sowohl über den Verdacht als auch über dann einen Gerichtstermin (wenn es soweit kommt) und selbstverständlich auch über das Urteil.

Du bist noch minderjährig, das geht das gar nicht anderes.

Nein.

Ist eine Mitteilung an den Beschuldigten vorgeschrieben, so soll die entsprechende Mitteilung an den Erziehungsberechtigten und den gesetzlichen Vertreter gerichtet werden. 

Also Anklageschrift und Ladung zur Hauptverhandlung geht auch an die Erziehungsberechtigten. Diese dürfen an der Hauptverhandlung teilnehmen müssen aber nicht, weil dann blieben doch die meisten Eltern der Hauptverhandlung fern und die könnte dann nicht stattfinden, wenn es so eine Regelung geben würde. Und Waisen kommen erst gar nicht vor Gericht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Okay danke, aber weißt du zufällig wieso manche das Gegenteil behaupten?

Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, werden deine Eltern auch informiert. Das ist aber echt überaus unwahrscheinlich, nach dem was du erzählst.

Wichtig ist vor allem das du blos nicht zu der Vernehmung bei der Polizei gehst. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das dann sowieso eingestellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Okay danke, ich bekomme sonst nur dumme antworten und Moral predigten was für ein Monster ich bin etc. Ich danke dir Kerosine, für deine Hilfe!

@DerVerklagte666

Es ist versuchter Betrug über eine winzige Summe, du bist nicht vor bestraft, was soll bitte passieren. Das du ne Einladung für ne Vernehmung krigst zeigt schon das der Polizei grad echt langweilig ist...🤭

Die werden direkt angeschrieben und geladen, wenn das nötig ist. Du kannst da keinen "raushalten"

Meine Mutter kann fast kein Deutsch, sie versteht sowieso nicht's also, haha.

@DerVerklagte666

Dann eben Vati
Nofalls wird man denen einen Dolmetscher beisitzen

@topbaugutachter

Naja, du hast wahrscheinlich recht, ich danke dir für deine Antwort!

Bei Dir wird, wenn es zur Anklage kommt, auf jeden Fall das Jugendamt miteinbezogen und die haben Dolmetscher in jeder Sprache. Deine Eltern werden daher auf jeden Fall miteinbezogen. Und bei einer Strafe, Sozialstunden oder Jugendarrest, müssen Deine Eltern ja auch Bescheid wissen und Deine Schule. Da fragt das Jugendamt nach, ob Du schwänzt oder unangenehm auffällst.

Ok