Müssen die Verbote an Seen ausgeschildert sein?

10 Antworten

Umgekehrt, ds muss ein Schild stehen "FKK erlaubt". An den anderen Stellen könnte dich jederzeit jemand wegen Erregung öfffentlichen Ärgernisses anzeigen. Das kommt übrigens öfter vor, als die meisten glauben (Geldstrafe).

Warum wusste ich eigentlich schon bei der Überschrift, dass hier wieder so viele Antworten kommen in denen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" auftaucht?

Leute, das ist völliger Unsinn! Bitte mal § 183a StGB durchlesen und verstehen. Bei Fragen gerne melden.

@SaschaL1980

So ein schild FKK erlaubt habe ich auch noch nie gesehen Wenn kein Verbotsschild steht ist es erlaubt

@SaschaL1980

Warum fragst du, wenn du alles zu wissen glaubst? Beschäftige dich mal mit Urteilen zu diesem Thema ,, ach. was red ich : mach doch, du wirst schon sehen.

@Hardy3

Was frage ich denn?

Scheinbar kennst du ja entsprechende Urteile? Dann poste doch mal einen entsprechenden Link. Würde mich wirklich brennend interessieren.

Übrigens glaube ich nicht, alles zu wissen. Allerdings bin ich eben durchaus in der Lage, einen deutschen Paragraphen zu lesen, und eben auch zu verstehen.

@SaschaL1980

Ich suche jetzt nicht, kenne genügend Fälle aus den Zeitungen, die Lokalzeitungen Schlachten sowas ja genüsslich aus ( " ein 27jähriger...") Suchen ist deine Aufgabe, wenn dich das interessiert.

Das hängt von der Gegend ab, in der du lebst, wie dort die Leute ticken. In München im Englischen Garten, Flaucher, Isarstränden ist das kein Thema, dafür war die Region ja schon immer bekannt.

In Rheinland-Pfalz z.B. sieht das hingegen anders aus. Wenn du es willst, mach es und Probier aus, wie die Leute reagieren. Denk aber dran, dass deine Freiheit endet, wo sie die anderer beeinträchtigt. Paragrafenklauberei hilft dir da gar nichts. Wenn da auch Kinder sind, kriegst du ziemlich schnellÄrger, an einsamen Stellen nicht.

Jetzt brauchen wir aber nicht hin und her zu diskutieren. Wozu, wenn du von deiner Meinung überzeugt bist? Mach es oder lass es. Ende.

@Hardy3

Wirklich schade, dass du deine "Meinung" nicht belegen kannst oder willst.

Mir geht es hierbei nicht darum, ob es erlaubt ist, oder nicht. Wenn du mal richtig liest, wirst du auch sehen, dass ich nirgends geschrieben habe, dass es erlaubt ist.

Mir geht es lediglich darum, dass es eben keine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sein kann! Denn, wenn du dir den entsprechenden Paragraphen mal durchlesen würdest, würdest du herausfinden, dass dafür eine "sexuelle Handlung" notwendig ist, und das ist reine Nacktheit eben nicht.

Es hat also gar nichts damit zu tun, was meine Meinung ist, sondern es geht hier einfach um Fakten.

Das ist u.a. auch vom Bundesland abhängig. In Bayern wurde das allgemeine Nacktbadeverbot z.B. aufgehoben, die Gemeinden können aber eigene Satzungen erlassen. München hat z.B. mehrere ausgewiesene FKK Bereiche. Der Verstoß dagegen ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG, "Belästigung der Allgemeinheit", früher "Grober Unfug").

Erregung öffentlichen Ärgernissen wäre im Übrigen eine Straftat (§ 183a StGB), sie wird aber nur auf Antrag verfolgt.

Woher ich das weiß:Recherche

So ist es. Reine Nacktheit kann niemals "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sein.

  • Wenn ein Zeichen FKK verbietet, muss man es beachten.
  • Wenn kein Zeichen FKK verbietet, sollte man sich an die örtlichen Gepflogenheiten halten und sich entsprechend anpassen.
  • Prinzipiell ist Nacktheit an Stränden und Badeseen nicht strafbar. 

Ich denke, es kommt immer auf die Situation an,

in sichtgeschützten Ecken kannst du FKK machen,

in Bayern an allen Gewässern und in deren Nähe, nur ganz wenige Gemeinden haben das eingeschränkt.

ich mache auch FKK fast nur kenne ich gar nicht anders , allerdings nur da wo es erlaubt ist oder geduldet wert ansonnten eben Badehose anziehen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung