Müssen Bodenfliesen mit Genehmigung vom Vermieter beim Auszug ausgebaut werden?

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Hallo Jogy!

So wie Du die Sache hier schilderst, hast Du in Deinem Fall gar nichts zu befürchten.

Du warst Erstmieter und hast MIT ERLAUBNIS der Wohnungsgesellschaft ANSTATT des vorgesehenen PVC-Belages eine WERTSTEIGERUNG der Wohnung durch das Verlegen von Bodenfliesen erzielt. Wenn der Vermieter beim Auszug aus der Wohnung den minderwertigen PVC-Belag hätte haben wollen, wäre eine VORHERIGE schriftliche Mitteilung darüber absolut notwendig gewesen.

Es scheint mir hier der Fall, dass der Nachmieter als Mitarbeiter der Gesellschaft hier Machtspielchen demonstrieren will, weil ihm PERSÖNLICH die Fliesen nicht gefallen. Wenn diese aber in Ordnung sind, dann kann er dagegen nichts ausrichten.Dudarfst aber auch kein Geld verlangen. Er muss die Fliesen auf eigene Kosten wieder entfernen, wenn er einen anderen Belag will.

Wenn Du kündigst, dann verlässt Du die Wohnung so, wie Du sie vorgefunden hast. Das wäre dann eine Wohnung mit Fliesenbelag, denn sie sind ja die ERLAUBTE Alternative zum PVC-Belag. Es ist ja nicht so, dass Du den PVC-Boden rausgerissen und satt dessen Fliesen gelegt hast!

Schöne Grüße

Jogy21 
Fragesteller
 10.08.2010, 09:53

Hallo Schreiberlilli, gibt es irgendwo ein Paragraph im Mietrecht dazu oder irgendein Urteil so das ich den lieben Mann etwas dagegen werfen kann, falls Er etwas komisch werden sollte ?

Schreiberlilli  10.08.2010, 11:38
@Jogy21

Umbau - Umbaumaßnahmen Beim Auszug aus einer gemieteten Wohnung sind Mieter dazu verpflichtet, den ursprünglichen zustand wieder herzustellen. Es sei denn, der Vermieter verzichtet ausdrücklich darauf. Ein Paar hatte Umbaumaßnahmen vorgenommen: einen Wandschrank eingebaut und alle Zimmertüren weiß lackiert. Die Zustimmung der Vermieterin holten die beiden aber jeweils vorher ein.

Auf die spätere Forderung der Vermieterin, alle Veränderungen wieder zu beseitigen, musste das Paar deshalb nicht eingehen. Denn auf den Anspruch, die Wohnung in den Grundzustand zu versetzen, hat die Vermieterin schon dadurch verzichtet, dass sie die Verschönerungsmaßnahmen billigte. LG Münster, Az. 8 S 260/98

Schreiberlilli  10.08.2010, 12:00
@Schreiberlilli

In der Mietwohnung Ersatzkacheln aufheben Hamburg # Mieter sollten genügend Ersatzkacheln und -fliesen aufheben, wenn sie selbst Hand an Boden und Wände legen. Nur so stehe für beschädigte Teile beim Auszug in jedem Fall geeigneter Ersatz zur Verfügung, erläutert der Mieterverein Hamburg. Zehn Kacheln seien das Minimum, bis zu 30 wären besser, heißt es. Vor einer Renovierung müssten Mieter allerdings in jedem Fall eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Wenn der Vermieter Boden- oder Wandbeläge erneuert, ist dieser allerdings ebenso verpflichtet, auf ein einheitliches Aussehen zu achten, so das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az.:314bc105/05).

Hier kann ich den anderen Antworten nicht pauschal zustimmen.

Du teilst mit, der VM habe bei die Erlaubnis erteilt, in der Wohnung Bodenfliesen zu verlegen.

Eine Genehmigung für das Verlegen, was soll das, wenn es Erstbezug ist?

Er hätte bei Einzug vereinbaren müssen, dass die Fliesen bei Auszug wieder zu entfernen sind.

Die Zustimmung zu erteilen und dann beim Auszug zu widerrufen, halte ich für nach Treu und Glauben nicht erlaubt.

Überlasst dem VM die Fliesen und lasst Euch in einem Mieterverein beraten.

Ich vertrete die Auffassung, der VM hätte bei Einzug hinweisen müssen, dies auch vereinbaren müssen, dass bei Auszug die Fliesen zu entfernen sind.

Einer späteren Änderung einer Zusage muss der Mieter nicht zustimmen.

Schreiberlilli  09.08.2010, 14:47

Genau so sehe ich das auch!

DH

Wenn der Vermieter darauf besteht, hast Du wirklich schlechte Karten. Du kannst nur hoffen, dass der Nachmieter an den Fliesen Interesse hat. Eigentlich muss die Wohnung im gleichen Zustand sein, wie beim Einzug.

Jogy21 
Fragesteller
 09.08.2010, 12:59

Die Wohnungsgesellschaft (Vermieter) hatte damals auf das verlegen von PVC verzichtet weil ich schon die Genehmigung hatte und die ganzen Türrahmen sind erst nach dem verlegen der Bodenfliesen eingebaut worden. Aber leider ist mein Nachmieter einer dieser Mitarbeiter von der Wohnungsgesellschaft der diese Bodenfliesen nicht übernehmen möchte.

blondie1705  09.08.2010, 13:11
@Jogy21

Das ist natürlich übel. Leider kann Dein Vermieter darauf bestehen, dass die Wohnung so verlassen wird, wie sie angetroffen wurde. Das heißt sogar, dass der alte Bodenbelag wieder rein muss. Die Möglichkeit wäre, dass Du Dich mal beim Mieterverein erkundigst.

Schreiberlilli  09.08.2010, 14:30
@blondie1705

Nein, in dem Fall ist das nicht möglich! Die Fliesen können bleiben! Da will nur ein Mitarbeiter der Gesellschaft Macht demonstrieren, weil er ganz andere Fliesen oder so haben will. So einfach geht es auch nicht!

Nach unzähligen Telefonaten und einige Briefe habe ich der Wohnungsgesellschaft vor zwei Monaten einfach noch mal einen Brief zugesendet, in dem ich mitgeteit habe das ich nicht bereit bin diese Arbeiten auszuführen. Und ich weiterhin der Meinung bin,dazu auch nicht verpflichtet zu sein und hab diesmal einfach diese Aktenzeichen dazu gefügt. Seid dem habe ich nichts mehr von der Wohnungsgesellschaft gehört bzw gelesen und der neue Mieter ist auch schon eingezogen.

Pech die müssen leider raus, der Nachtrag im MIETVERTRAG fehlt? Das gleiche Problem hat gerade mein Kollege, er hatte vor 6 Jahren bei einer Wohnbau den alten Teppichboden mit deren Erlaubnis mit Laminat zugemacht, jetzt beim Auszug muß er den Laminat entfernen, was wir alle vol besch.. finden, aber so ist es nun mal.. hat mit dem neuen Mieter nichts zu tun,