Müssen Balkon-Blumenkästen nach innen gehangen werden.

5 Antworten

Wenn es die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, dann ja. Vielleicht geht ja eine Gefahr von den Kästen aus, wenn sie runter fallen würden. Vielleicht möchte die Eigentümergemeinschaft auch einfach nur ein einheitliches Bild der Aussenfassade. Das geht nicht, wenn der eine grüne, der andere braune und der nächste gelbe Blumenkästen nach außen hat. Hänge sie nach innen, und Du hast Deine Ruhe...

Das verstehe ich ja auch alles, allerdings muß ich dazu sagen das unsere Kästen wirklich Sicher montiert sind u. unter uns keine Autos stehen uns es irgendwelche Mensch gibt die man verletzen könnte. Der Garten wird nicht genutzt. Ich würde sogar die Kästen nach innen setzen allerdings ist es wirklich so das aus Platzmangel das garnicht geht. Habe jetzt 100,00€ für das ganze ausgegeben u. muß das jetzt in die Tonne kloppen. Was ich einfach nicht verstehe ist, das wenn die Eigentümergemeinschaft das beschließt dann direkt in die Tat umgesetzt werden muß. Die können sich ja alles möglich ausdenken. Mit diesen Voraussetzungen bin ich doch hier nicht eingezogen. Das vermindert einfach die Lebensqualität. Echt traurig!!!!!! Aber Danke für die ganzen Infos!!!!!!

@Bingoeins

Ich glaube ich muß mir jetzt was ausdenken. Wenn einer eine Idee hat dann immer her damit :-)

@Bingoeins

Es ist auf jeden Fall ärgerlich und verdammt viel Geld. Meist braucht man vom Balkon die gesamte Tiefe, aber nicht die Breite. Vielleicht kannst Du rechts und links schon mal Kästen hängen. Was ist mit Deiner Fensterbank? Kann man da welche raufstellen? Wenn sie leicht abschüssig ist, dann kannst Du Keile drunter machen. Es gibt so selbstklebende Klebepunkte , die kann man rückstandsfrei entfernen und helfen bei der Fixierung der Keile. Ich weiß nicht wie Dein Balkon im Bau ist. Kannst Du oberhalb ein Brett über die Ecke legen, so das dort auch noch ein Kasten hin kann?

Muss ich das jetzt wirklich machen?

Aller Voraussicht ja :-(

Die Balkonbrüstung ist gem. § 5 WEG Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Somit kann eine Eigentümerversammlung entsprechendes beschließen :-O

Sie kann vom Mieter Einrichtungen auf dem Balkon derat verlangen, wie es den Bestimmungen des WEG, der Teilungserklärung oder Eigentümerbeschlüssen entspricht: LG Düsseldorf, Urteil vom 9.10.2001, Az. 24 S 203/01, LG Berlin, 67 S 370/09 .

Richtigerweise kann dir allerdings ein grundsätzliches Verbot für Blumenkästen, die innen an der Brüstung angebracht worden sind, nicht ausgeprochen werden es sein denn, die Bausubstanz wäre gefährdet (OLG Hamm, Beschluss vom 29.05.2007, Az. 15 W 16/07).

Deine einzige Chance wäre, den Beschluss der ETV als rechtlich unzulässig und daher unwirksam zu bestreiten. Ein solcher Beschluss wäre dann nicht möglich, wenn in der Teilungsvereinbarung dies ausgeschlossen wurde.

Ob es sich wegen so einer Lappalie lohnt, einen Rechtsstreit zu führen, wage ich aber zu bezweifeln.

Du siehst die Blumen genausogut bei innen angebrachten Kästen und die Veminderung der Nutzfläche hast du in der Gesamtbetrachtung eben hinzunehmen, da die berechtigten, nicht willkürlichen Interessen der Eigentümer wie auch Mitmieter, nun mal überwiegt.

G imager761

Nein, im Gesetz steht, dass die Blumen und das Giesswasser keinen Nachbarn stören dürfen. Ansonsten kannst du sie hängen lassen. http://www.informationen-new.de/Nachbar-Balkonpflanzen.html

http://www.anwalt.de/rechtstipps/mietrecht-blumenkaesten-muessen-nicht-unbedingt-aussen-haengen_027129.html

Das ist dann die neuste Rechtsprechung aus Berlin zu dem o.g. Link ;-)

@Flitzpiepje

und was lernen wir daraus?

Die Gerichte (hier AG München - Link von katzevic) und dein Link vom LG Berlin sind sich uneinig.

Falls Fragesteller Bingoeins in München wohnt, kann der Beschluss der ET zur Seite gelegt werden und wohnhaft in Berlin hübsch dem Beschluss folge leisten.

In allen anderen Bundesländern, halt wie immer Glückspiel ggf. vor Gericht.

@helmutgerke

Der Fragesteller sollte auf der Homepage des Mietervereins seines Wohnortes mal nachschauen, da wird er dann die richtige Antwort finden.

Wenn die Eigentümergemeinschaft das beschlossen hat ist das Bestandteil der Hausordnung und du kannst das nicht einfach ignorieren.

Muss ich das jetzt wirklich machen?

Weiß ich nicht, vermute es aber, weil die Eigentümerversamlung es beschlossen hat.

Du solltest es aus einem anderen wichtigen Grund machen:

Für denm Fall das es mal sehr stürmisch ist und der Blumenkasten z.B. auf ein Auto fällt, dann wirds teuer!

Auch für die Sicherheit von Menschen und Tieren ist es besser.

Also warum Ärger heraufbeschwören, hängt die Kästen nach innen und jut is. :-)