müssen ausbildungsjahre in der Fachschule für Maschinenbau wo jedoch keine Rentenversicherung einbezahlt wurde beim Rentenantrag berücktsichtigt werden?
5 Antworten
Hallo Herbertmeier,
Zeiten der Ausbildung können, soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, bei der Rente berücksichtigt werden. In den Formblättern zum Rentenantrag gibt es entsprechende Fragen über "Anrechnungszeiten für Fachschulausbildung". Dort einfach eintragen und eine Kopie deines Abschlusszeugnisses dazulegen.
LG
Schulische Ausbildung nach dem 17. Geburtstag wird bei der Rente angerechnet, allerdings nur als Zeitfaktor ohne Rentenerhöhung. D.h die Zeit zählt bei der Berechnung der Jahre (Erreichen von 35 oder 45 Jahre Arbeitsjahre) mit, aber eben mit 0 Euro bzw. 0 Rentenpunkten für die Zeit. Die Rentenhöhe erhöht sich daher nicht durch diese Zeit. Bei einer bezahlten Ausbildung wird die Höhe der Ausbildungsvergütung angerechnet und führt dann auch zu einer geringen Rentenerhöhung.
Meine Lehrlingsjahre wurden angerechnet. Auch da wurden keine Beträge gezahlt.
Vlt. solltest Du Dich mal an einen Rentenberater wenden.
Ja, Zeiten während eines Fachschulbesuches werden von der RV berücksichtigt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Fachschule wird sogar bei der Berechnung mit gewertet!
Für ein abgeschlossenes Studium werden dir 48 Monate "Ausfallzeit"angerechnet. Das führt aber nicht zu einer Rentenerhöhung.
Eine Fachschule ist kein Studium und wird sehr wohl bei der Berechnung der Rente mit bewertet!!
Auch sind es seit Jahrzehnten keine "Ausfallzeiten" sondern "Anrechnungszeiten" und es sind mehr als 48 Monate nämlich insgesamt 96 Monate.
Deine Beantwortung stimmt nicht.