Müssen ALLE Mieter zeitglich...

7 Antworten

Nein..muß nicht sein, die Hauptsache ist, er hält die vorgegebene Zeit ein!

Für alle Mieter wird der gleiche Zeitraum zugrunde gelegt: z.B. 01.01.2011 - 31.12.2011. Nur so läßt sich die Abrechnung auch richtig erstellen und die Umlage nach Bewohnern vornehmen. Im Beispiel verfügt der Vermieter dann über die Belege für diesen Zeitraum vielleicht im März 2012 und erstellt dann auch die Abrechnung und stellt sie jedem zu.

Der Vermieter muss auf jeden Fall in einer gewissen Frist die Nebenkostenabrechnung an seine Mieter rausgeben. Aber wenn der vermieter die nebenkostenabrechnung macht, wäre es doch unsinn, die nicht an alle gleichzeitig zu geben...

Dafür gibt es kein Gesetz. Es gibt nur ein Gesetz, bis wann spätestens die Abrechnung gemacht sein muss. Aber der kann dir die Abrechnung im Januar schickien und deinem Nachbarn im März. Das ist vollkommen wurscht. Wichtig ist, dass sie stimmt!

Er muss nur bis zum 31.12. für das Vorjahr abgerechnet haben, wenn Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr. Wann er wen abrechnet ist für dich irrelevant.