Mündlicher Vertrag zwischen Privatleuten

13 Antworten

Verträge sind auch mündlich gültig (mit wenigen Ausnahmen).

Eine Anzeige kommt aus meiner Sicht nur dann in Betracht, wenn die Bezahlung schon gewährt wurde und Person B nicht mehr arbeitet und A deshalb annehmen muss, dass es sich um versuchten Betrug handelt. Was dann passiert hängt dann vom Richter ab. B wird den wohl überzeugen müssen, dass er sich darum bemüht die Website fertig zu stellen.

Sol stelle ich mir das als juristische laie jedenfalls vor. Wenn Du sicher gehen willst, solltest Du mit Rechtsthemen aber lieber zum Anwalt gehen ;-)

hier auch nochmal, Person B hat die "Bezahlung" aber schon bekommen, eben durch die Verrechnung

Person A kann folgendes erreichen:

  1. Geld für den Anwalt auszugeben.

  2. Die Steuerhinterziehung wird offenbar (es handelt sich mitnichten um einen Vertrag zwischen Privatleuten) mit allen damit verbundenen Risiken.

  3. Es wird somit kaum zu einer ordentlichen Fertigstellung der Website kommen.

  4. Geht es vor Gericht, wird sich sowieso verglichen.

Viel besser: nochmal auf ein Gespräche drängen und eine angemessene Frist zur Fertigstellung setzen.

was soll man da sagen, kein vertrag, kein termin, wann es fertig sein soll und es ist nicht genau festgelegt, wie bezahlt wird.

person b könnte ja auch nicht viel machen, wenn sie ihre kosten nicht abessen darf.

ich würde sagen, ausser spesen nichts gewesen. sucht euch jemand anderen, dann könnt ihr die kosten bei der steuer angeben und verbucht das was er gegessen hat unter erfahrungen.

mit dem anwalt wird es nur teuer

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Denn: Ein Vertrag ist nicht, wie viele glauben, ein Dokument, sondern ein Vertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung und diese liegt in diesem Fall vor: Person B hat gegenüber A seine Willenserklärung darüber abgegeben, dass er die Website erstellt. Person A hat seine Willenserklärung darüber abgegeben, dass sie für die Leistung zahlt. Hält Person B den Vertrag nicht ein, so ist Person A berechtigt, ihn zu kündigen. Das einzige Problem an einem mündlichen Vertrag ist, dies nachzuweisen. Wenn es aber Zeugen für diesen mündlichen Vertrag gibt, reicht das völlig aus.

Es wird wohl keinen Anwalt geben, der solch einen Fall annimmt, da es keinerlei schriftliche Belege gibt - lediglich eine mündliche Aussage.