Mündlicher vertrag kündigungsfrist pferdebox Mietvertrag?

6 Antworten

Du bist ja sicherlich nicht alleine davon betroffen? Was sagen die anderen Personen, welche nun das gleiche Problem haben?

Besteht das Mietverhältnis bereits länger als ein Jahr? Falls ja -> dann liegt ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit vor, §§ 550, 578 BGB.

Nach § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist daher drei Monate ab Zugang der Kündigung. 

Da es sich nicht um Wohneigentum handelt, welches vermietet wurde -> mündliche Kündigung reicht. Dafür braucht er aber Zeugen.

Zum Nachlesen (Garage als Mietobjekt): http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietrecht-Garage-ohne-Mietvertrag-Kuendigungszeit-Rechtslage---f53125.html?utm_expid=339018-1.YTsscsl-RJqnIRbZ4JxTgQ.0&utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de

Jeder ist leider ratlos, manche haben nur schon die Möglichkeit woanders hin zu wechseln. es besteht sein mehr als 4 Jahre. Zeugen waren keine da aber ist auch keine Garage

@Cocolinolein

Die Garage bzw. der verlinkte Fall dient als Beispiel. Es geht nicht um Wohneigentum, da gelten andere gesetzliche Regelungen.

Die Pferdebox ist mit einer Garage zu vergleichen. Über vier Jahre Mietverhältnis -> das ist somit »auf unbestimmte Zeit«.

Siehe verlinktes Beispiel.

Warum will er dich (und andere?) überhaupt raus haben? Wenn es baufällig wäre -> dann könnte er darüber den Hebel ansetzen.

Die Drohung mit dem Händler verstehe ich nicht. Wer ist Eigentümer vom Pferd? Er kann nicht einfach das Eigentum von jemandem verkaufen. Drohen kann man viel, ändert aber nichts an den gesetzlichen Regelungen.

Man kann das Wohnungskündigungsrecht nicht auf die Pferdehaltung übertragen, das ist was ganz anderes und hat auch andere Vorschriften.

Eine Garage bewohnt das Pferd aber auch nicht.

Ein Pferd wird in der Regel vom Stallbetreiber versorgt (Misten, Füttern, raus- und reinbringen, somit handelt es sich um einen Verwarungsvertrag und den kann man (wenn kein Vertrag besteht) von Heute auf Morgen beenden.

@friesennarr

Das Problem dabei: Da nur mündlich ein Vertrag abgeschlossen wurde steht nicht fest, was vereinbart wurde. Pensionsvertrag (Verwahrungsvertrag)? Mietvertrag?

Was hat der Vermieter alles an Leistungen erbracht? Daraus könnte man Rückschlüsse ziehen.

»Wenn kein Vertrag besteht« ist ein sinnfreier Kommentar. Es besteht ein Vertrag. Punkt. Nur was der Inhalt ist bzw. um was sich der Vermieter alles zu kümmern hat ist nicht nachweisbar.

@Gaskutscher

Wenn kein schriftlicher Vertrag besteht wollte ich schreiben.

hier taugt tatsächlich wikipedia was.

kurz, knackig und schmerzlos:

Der Verwahrer ist  sowohl zur Hinterlegung bei Dritten § 691 BGB, als auch zur änderung der Aufbewahrungsart § 692 BGB nicht ohne weiteres berechtigt.

danach würde ich ausschliessen, dass das pferd einfach so irgendwo hin verbracht (händler) werden darf. der händler wird das wissen. und er wird auch wissen, dass dem bauern die pferde nicht gehören. wenn die pferde bislang eine box und täglichen koppelgang hatten, dürfen sie auch nicht einfach 24h am tag auf die koppel gestellt und auch nicht im stall eingesperrt werden. heu, stroh, futter fällt ebenfalls unter die aufbewahrungsart. bei grosstieren wäre da noch die frage der zumutbarkeit - das heisst, welche frist zumutbar wäre, einen neuen stall in der umgebung zu finden. ich würde sagen, vier wochen - aber da gibts mit sicherheit auch urteile.

https://de.www.wikipedia.org/wiki/Verwahrungsvertrag

allerdings auch:

Der Verwahrer kann den Vertrag jederzeit kündigen, wenn er unbefristet abgeschlossen wurde, sonst nur aus wichtigem Grund % 696 BGB

 wenn es zum beispiel üblich ist, einen nicht schriftlichen verwahrungsvertrag mit vier wochen vorlauf zu kündigen, kann man nicht von einem unbefristeten vertrag ausgehen.

was noch sehr interessant ist in dem wiki artikel:

Der Hinterleger kann den Verwahrungsvertrag jederzeit kündigen und die hinterlegte Sache herausverlangen. § 695 BGB.

also, wenn DU jetzt kündigen würdest, könntest du das pferd gleich mitnehmen.

die paragraphen kannst du leicht googlen: z.b. unter "§ 601 BGB"

ich würde sagen - eine vorläufige rechtsberatung beim anwalt kostet etwa 30 euro - die könnten sich lohnen.  hin und wieder macht ein brief vom anwalt schon recht eindruck.

die frage ist - war das verhältnis sonst immer gut oder ist in der letzten zeit etwas vorgefallen? oder weisst du sonst einen grund, hast irgend einen ansatz für einen grund?

der "verwahrungsvertrag" kommt von friesennarr. ich hab es noch mal versucht ein wenig aufzudröseln.

vielen Dank!!!

auch mündliche Verträge sind schriftlich zu kündigen. Kündigungsfristen wird es hierbei nicht geben. Das kann von heute auf morgen sein. 

Bei Garagen ist es genauso. Separater Mietvertrag.

Ob dieser Vertrag mündlich oder schriftlich erfolgt ist egal 

Vertrag ist Vertrag 

es gilt die Kündigungsfristen 

einen Monat finde ich okay 

LG 

Also 4 Wochen?

Stehe dort seit 4 Jahren in Miete

Gibt es jetzt eine kündigungsfrist oder keine?
Zeugen waren gestern keine anwesend.

Wenn du keinen Vertrag hast gilt auch keine Kündigungsfrist.

Ich habe mich erst kürzlich mit dem Thema befasst und war selbst überrascht, das bei einem Verwarungsvertrag ohne schriftlichen Vertrag, tatsächlich keine Kündigungsfristen bestehen.
Bei einem Mietvertrag (hier nur die Selbstversorgung) hätte man eine gesetzlichen Kündigungsschutz.