Mündlicher Vertrag in der Gastronomie Gültig?

2 Antworten

"Zu seiner Wirksamkeit bedarf ein Arbeitsvertrag grundsätzlich keiner Form. (§ 105 GewO) Ein Arbeitsverhältnis kann daher auch durch mündlichen Vertragsschluss oder durch schlüssiges Verhalten der Vertragsparteien zustande kommen."

Wegen der grundsätzlichen Formfreiheit von Verträgen in Deutschland, muss die Chefin deiner Frau ihr keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben. Obwohl das in der Regel trotzdem gemacht wird, um einfach die übereinstimmenden Willenserklärungen nachhalten zu können... Ich selber würde auch keinen Arbeitsvertrag ohne schriftliche Form annehmen.

Hat man den überhaupt eine Chance, wenn irgendein Rechtsstreit entstehen sollte.

Solche Missgeschicke passieren im Alltag gerne.
Daher sollte man sich doch irgendwie absichern !!!

@hannzo

Welche Art von Rechtsstreit meinst du?

um ehrlich zu sein kann ich hier nur Mutmaßen :D 

Aber es müssten doch Dokumente u.a wegen der Krankenversicherung usw. vorliegen. Anhand dieser sollte ein Arbeitsverhältnis zwischen deiner Frau und ihrer Chefin nachzuweisen sein. 

@Glibberkeks

Da bin ich überfragt, bin leider auch kein Jurist! Ich würde mich da wirklich mal seriös bei einem Anwalt erkundigen.

Also alles wird bar bezahlt. Da weiß ich ehrlich nicht ob sie die Rechnung der Krankenversicherung bezahlt oder überhaupt irgendwelche steuern ausgleicht.

Viel mehr würde ich gerne wissen ob man der Sache irgendwo nachgehen kann ob das was sie dort als Geschäftsführer alles seine Richtigkeit hat oder alles nur vorgespielt wird damit die Mitarbeiter denken das alles in Ordnung sei.

Papiere wie meldebescheinigung und Lohnabschlüssen bekommt sie von ihrer Chefin.

Aber so wie ich weiß sind solche Dinge auch leicht zu fälschen. Wenn man einmal die Dreistigkeit hat denke nicht das die Menschen dann noch davon zurück Schrecken.

@hannzo

Deine Frau kann auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag eine schriftliche Lohnabrechnung verlangen.

sicher ist ein Vertrag entstanden, wenn auch nur mündlich. Damit gilt automatisch das BGB. Beweisbar ist das auch durch die regelmässigen Lohnzahlungen. Die Kündigung jedoch bedarf immer der Schriftform

Auch wenn sie das Geld bar auf die Hand bekommt. Wie soll man da was nachweisen !?

Sie erzählt das sie die Steuern und die Krankenversicherung bezahlt, also es als vorlasse bezahlt.

Jedoch bin ich da etwas misstrauisch.

Kann man da irgendwie nach gehen oder es recherchieren. Ob die Krankenkasse irgendwelche Zahlung bekommen hat oder steuern überhaupt bezahlt werden ?

Ich würde gerne der Sache nachgehen.

@hannzo

beim Finanzamt mal fragen, dort müssen auch Abgaben bezahlt werden. sollte da was Schwarz laufen, wird dem sicher relativ schnell nachgegangen.

Also kann man dort einfach anrufen und solche Informationen verlangen.

Wird da nur die eigenen Informationen erfragt das meine Steuern bezahlt werden oder sollte man erfragen ob die Chefin ihre Steuern für mich bezahlt hat !?