Mündlicher Vertrag gültig bzw vor Gericht einklagen?

8 Antworten

Schwierig. Es liegt kein schriftlicher Vertrag vor der das begründen könnte. Es kommt dann darauf an was ihr mündlich vereinbart habt. Er zahlt offenbar regelmässig also steht auch zu erwarten das er das weiterhin tut. Sprich mit ihm darüber. Eurer Beziehung wird es sicher nicht helfen

Wenn Euer Vertrag darin besteht, daß er bis Ende nächsten Jahres eine monatliche Rate zahlt - was willst Du dann einklagen? Er erfüllt doch seinen Teil der Abmachung. Wenn Du das restliche Geld nun komplett von ihm forderst, dann wäre er derjenige, der klagen könnte - denn Du würdest ja den Vertragsbruch begehen.

Mündliche Verträge sind genauso wirksam wie schriftliche. Also gilt auch die Verabredung zur Ratenzahlung, die ihr mündlich getroffen habt. Oder hast du damals gesagt: "Falls wir uns zerstreiten wird der geamte Restbetrag sofort fällig"? Wenn ja - und du das beweisen kannst - zieh vor Gericht. Sonst ärgere deinen Bruder nicht, sonst stellt der die Ratenzahlungen auch noch ein - und dann musst du beweisen, wie hoch der vereinbarte Preis war.

Auch du musst dich an den Vertrag halten, das bedeutet, du musst ihm die damals gewährten Rückzahlungsmodalitäten nach wie vor gewähren und kannst das Geld nicht sofort verlangen. Es sei denn, ihr hattet damals vereinbart, dass der das Geld sofort zurückzahlen soll. Ist leider so.

Viel Glück!

Ich denke das wird sehr schwer. Normalerweise gelten vor Gericht nur schriftlich festgehaltene Verträge. Alles andere hält eigentlich nicht stand. LG Fabi