Mündlicher Untermietvertrag - kurzfristige Absage möglich?

2 Antworten

Grundsätzlich sind mündliche Mietverträge wirksam.

Man hat sich mündlich über die wichtigsten Eckdaten, wie Miete und Vertragsbeginn, geeinigt, fertig ist der Vertrag.

Nur die Nachweisbarkeit ist ein Problem.

Hast Du das Zimmer persönlich mit der Vermieterin besichtigt?

Hallo Anitari , ja, alles angesehen,zugesagt. Meine Absage hat sie per WhatsApp erhalten:so wie sie sich am Telefon aufgeführt hat,wird sie die verwenden.Bödd gelaufen für mich

@Regina1975

Bleib mal ganz ruhig.

Wenn sie irgend einen Schaden (Mietausfall) geltend machen will, muß sie nachweisen das ein Vertrag zustande gekommen ist.

WhatsApp und ähnlich elektronischer Kram ist da nur wenig nützlich als Nachweis.

Mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche, außer das Gesetz schreibt etwas anderes vor, was hier nicht der Fall ist.

Es könnte Schadensersatz auf dich zukommen, eventuell hätte die Vermieterin ja einen anderem zusagen können.

Mündlich ist allerdings die Beweiskraft meist sehr schwierig, denn gelogen wird an jeder Ecke, wenn es einen selber treffen würde.

Hi Akecheta, ich habe meinen Rückzugsgesuch per WhatsApp gesendet.den kann sie gegen mich verwenden... und so wie sie rumgezetert hat,wird sie das tun. Muss wohl abwarten was ihr Anwalt dann von mir will.