mündlicher Kaufvertrag beim Hauskauf.Verkäufer will plötzlich mehr Geld. ist der Vertrag bindend?

14 Antworten

Hallo, ich kann mich nur denen anschließen, die geschrieben haben, dass letztlich ein Vertrag über Immobilien nur beim Notar geschlossen wird. Auch danach kann es noch zu einer Rückabwicklung kommen, wenn die Finanzierung des Käufers platzt. Mündlich abgesproche Verträge bzw. unterschriebene Objektreservierungen haben vor dem Gesetz keinen Bestand.

Verträge über Grundstücke (mit oder ohne Aufbauten) oder grundstücksgleiche Rechte unterliegen dem Beurkundungsgesetz. Ohne notariellen Vertrag zählen weder mümdliche noch schriftliche Abreden; diese sind nichtig!

Du gibst gute Antworte: präzise und verständlich.

Deine Ansicht ist falsch. Richtig ist hingegen, dass Verträge über Grundstücke (mit oder ohne Aufbauten) oder grundstücksgleiche Rechte keiner Formvorschrift unterliegen und gültig sind. Was jedoch richtig ist ist, dass eine Verbücherungsfähige Urkunde Voraussetzung ist damit man ins Grundbuch kommt. Daher ist es rechtlich zulässig, einen mündlichen Vertrag zu schliessen vor Zeugen, und bei Verweigerung des Verkäufers eine grundbuchsfähige Urkunde zu errichten den Verkäufer auf Errichtung dieser Urkunde zu klagen. Das Urteil ersetzt die Unterschrift. Somit sind auch mündliche Verträge voll und ganz gültig und zwar auch über Immobilien.

Dies wird meistens als eine Einheit gesehen, daher werden zwei Rechtsakte immer vermischt.

Akt 1. Kauf einer Immobilie

Akt 2: Die Eintragung ins Grundbuch.

Akt 2 bedarf des Notariatsaktes, Akt 1 nicht. Der Klagsweg um Akt 2 zu erzwingen steht jedermann offen.

das was vereinbart war steht....

falsch

@Mismid

ein mündlich geschlossener Vertrag ist bindent...

@Joschy0907

nein falsch! Das gilt nicht u.a. für Immobilien!!!! Das weiß jedes Kind

@Mismid

gut das ich kein Kind mehr bin...

@Joschy0907

tut mir leid für dich, daß du es dann immer noch nicht weißt

@Mismid

Nur ist die Rechtsmeinung halt nicht korrekt.

@Mismid

Wer hier falsche Rechtsauskünfte gibt, sollte nicht damit argumentieren, dass das jedes Kind weiß. Genauso wie jedes Kind "weiß" dass die Eltern für die Kinder haften und das ist genauso falsch wie "Mahnung unterbricht verjährung" oder ein mündlicher Immobilienkauf ist ungültig. Fällt alles in die selbe Kategorie.

Da noch nichts unterschrieben ist, kann niemand einen anderen Preis fordern. Es kommt drauf an, ob noch mehr Interessenten da sind. Sonst wird sie vielleicht doch an Euch zu dem ersten Preis verkaufen, weil sie das Geld ja haben möchte. Dann aber sofort schriftlich. Es ist auch keine Begründung, dass sie den Vertrag erst macht, wenn sie ihren neuen Arbeitsvertrag hat.

einen Vertrag muß man sowieso notariell machen. Alles andere ist bei Immobilien eh nicht verbindlich

Sie muss die mündliche Preiszusage nicht einhalten - sie kann. Genau wie ihr auch.

Da sie wahrscheinlich etwas unter Druck steht, würde ich an eurer Stelle den Preis nicht zahlen. Kommt im Grunde genommen darauf an wie sehr ihr das Haus wollt...evtl. könnte man sich in der Mitte einigen.

Wenn ihr der Meinung seid ihr findet ein adäquates Haus sagt ihr ab, vielleicht lenkt sie ein.

Sie muss die Zusage einhalten. Ein gültier Vertrag ist zusande gekommen.