Mündlicher Kauf "Willhaben "

2 Antworten

Rechtlich hast du Anspruch auf Übergabe des Artikels und falls das nicht mehr möglich ist, auf Schadenersatz. Allerdings wirst du deine Forderung ggf. einklagen müssen dann musst du den Vertragsabschluss nachweisen. Wenns also weder was schriftliches noch unabhängige Zeugen gibt, wird das nicht sinnvoll sein.