Mündlicher Ausbildungsvertrag?

10 Antworten

Es wäre mir völlig neu, dass ein Arbeits-/Ausbildungsvertrag als geschlossen gilt, wenn bei einem Bewerbungsgespräch ein mündliches Interesse bekundet wurde.

Ihr müsstet Euch schon über die wesentlichen Bedingungen verbindlich geeinigt haben, dass eine mündliche Zusage gilt.

Es wäre interessant, auf welches Gesetz sich dieses Unternehmen beruft, wenn es diese Behauptung aufstellt. Nicht das der Justiziar dieses Ladens auf igendeine juristische Spitzfindigkeit gekommen ist. Dann wäre anwaltlicher Rat (Arbeitsrecht) oder eine andere juristische Beratung zu empfehlen. Man staunt ja heute immer mal wieder, was es für seltsame rechtliche Regelungen oder richterliche Urteile gibt.

Die Not dieses Unternehmens hinsichtlich seiner Arbeitskräfte muss schon ziemlich groß sein, wenn es sich der Erzeugung solchen Drucks bedient, um an Lehrlinge zu kommen. Es könnte übrigens auch sein, dass die Bude Ausbildungshilfen abgreifen will. Je mehr Auszubildende, desto mehr Kohle.

Das Einzige, was ich Dir vorhalte, ist folgendes: Warum hast Du nicht klar kommuniziert, dass Du ein weiteres Vorstellungsgespräch hast und erst danach entscheiden möchtest, wo Du die Ausbildung beginnst. Ein Unternehmen tut auch nichts anderes. Es führt erst Gespräche mit mehreren Bewerbern, bevor es sich entscheidet.

Man ist als Bewerber doch kein Bittsteller. Die meisten Firmen suchen heute keine Duckmäuser mehr, sondern selbstbewusste Leute.

Gruß Matti

baileys17 
Fragesteller
 29.09.2017, 09:18

Danke für deine Antwort, ich wusste nicht das die mich wegen gezeigtes Interesse so „festbinden“ wollen, dass könnten ja jetzt die ganzen anderen Firmen auch machen. Dazu bin ich minderjährig, ohne meine Eltern geht doch da eigentlich eh nichts oder ?

Kuhlmann26  29.09.2017, 09:20
@baileys17

Richtig, ohne Deine Eltern geht in dem Fall nichts. Ich habe mal unter meinen Ausbildungsvertrag von 1975 geschaut. Da stehen auch die Unterschriften meiner Eltern drunter.

Ein Ausbildungsvertrag kommt grundsätzlich zustande, wenn sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragspunkte einig sind - das kann auch mündlich erfolgen. Ein Ausbildungsvertrag bedarf nach den gesetzlichen Vorschriften nicht der Schriftform um rechtswirksam abgeschlossen zu werden.

Der schriftliche Ausbildungsvertrag hat lediglich eine deklaratorische Wirkung (es wird das niedergeschrieben und durch Unterschriften bestätigt, was mündlich vereinbart wurde).

Dahingehend hat das Unternehmen recht.

Aber Du bist minderjährig - bei Minderjährigen müssen die Eltern dem Vertrag zustimmen - er ist also schwebend unwirksam - wenn die Eltern die Zustimmung verweigern wird der Vertrag unwirksam.

Daher keine Panik - im Zweifel sollen die Eltern erklären, daß sie die Zustimmung zum Ausbildungsvertrag verweigern.

Für Dich sind keine Konsequenzen zu befürchten.

Dultus, UserMod Light   29.09.2017, 09:13

Nein, das Unternehmen hat nicht das Recht dazu. Aus dem einfachen Grund, dass nichts zur Vergütung oder die Arbeitsbedingungen gesagt wurde und keine Zustimmung vom Fragesteller kam, sondern dieser nur Interesse gezeigt wurde.

Sonst könnte jedes Unternehmen Menschen in ihr Unternehmen förmlich zwingen. Das ist aber nicht so.

Werde ich hier auf Gutefrage für Serverwartung eingestellt, weil ich gesagt habe, dass das Interessant ist?

Du weißt, worauf ich hinaus möchte.

MfG

ChristianLE  29.09.2017, 09:23
@Dultus, UserMod Light

Liest Du die Antworten überhaupt? Das gleiche gilt auch für den Kommentar unter meiner Antwort.

DerSchopenhauer schreibt:

Ein Ausbildungsvertrag kommt grundsätzlich zustande, wenn sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragspunkte einig sind - das kann auch mündlich erfolgen.

 

Warum wiederholst Du das geschriebene, bzw. was soll daran falsch sein?

Was nun tatsächlich im Gespräch (im Wortlaut) besprochen wurde, weiß hier niemand.

Dultus, UserMod Light   29.09.2017, 09:26
@ChristianLE

Da der gute Herr schreibt, dass das Unternehmen im Recht sei, welches es aber nicht ist.

Erstens : wenn der nicht unterschrieben ist haben die auch keinen gültigen vertrag mit dir.
Und von mündlichen vertrag hab ich auch noch nicht gehört. Wenn dann muss es schriftlich sein.

ChristianLE  29.09.2017, 09:03

ein schriftlicher Vertrag ist kein Muss.

Einen mündlichen Vertrag kann man abschließen, das stimmt. Was man dazu genau gesagt haben muss, weiß ich nicht.

Allerdings ist es so, dass Verträge nur gültig sind, wenn sie aus 2 übereinstimmenden Willenserklärungen bestehen. Das heißt du musst sagen, dass du die Ausbildungsstelle möchtest und der Betrieb muss sagen, dass sie dich einstellen.

Wenn du mündlich gesagt hast, dass du die Ausbildungsstelle möchtest, dann muss der Betrieb dir auch in diesem Gespräch, wo du dort warst sagen, dass er dich auch haben möchte. Ansonsten ist deine Willenserklärung wieder nichtig.

Also du bist keinen Vertrag mit denen eingegangen. Mach dir keinen Kopf. Auf so einen Ausbildungsbetrieb, der mit so einem Schwachsinn kommt, würde ich sowieso verzichten.

Außerdem hast du jeder Zeit vor Ausbildungsbeginn (selbst wenn der Vertrag unterschrieben wäre) die Möglichkeit zu sagen, dass du die Stelle doch nicht nehmen möchtest und eine Probezeit in der du jeder Zeit kündigen könntest, hättest du ja auch noch.

Und da du noch minderjährig bist, müssten deine Eltern sowieso zustimmen, ohne diese würde kein Vertrag, ob mündlich oder schriftlich zustande kommen.


bin kein Jurist aber durch "Interesse zeigen" und vertrag abschließen liegen meines erachtens nach welten. zumal bei dir immer noch deine eltern zustimmen müssten ehe ein vertrag zustande kommt..