Mündliche Zusage bei Nachmieter bindend?

6 Antworten

Euer Problem ist, dass ihr Euch keine doppelte Miete leisten könnt und dennoch habt ihr Euch auf diese waghalsige Spur begeben. Es ist doch einfach logisch und leicht nachvollziehbar, dass ein Mietverhältnis nicht von jetzt auf gleich enden und mit einer neuen Mietpartei neu beginnen kann.
Die sogenannte "Zusage", die ihr glaubt, mitbekommen zu haben, war vermutlich aus Sicht der Vermieterin nur die Meinung, dass der von Euch gestellte Kandidat durchaus in Frage kommt. Aber es war noch kein schriftlicher Mietvertrag vorbereitet, noch keine Bonität geprüft und vermutlich geht es der Vermieterin auch darum, dass eine ordentliche Übergabe gemacht werden muss, bei außer den Zählerständen auch der Zustand der Wohnung aufgenommen werden muss und ggf. Verantwortlichkeiten für evtl. anfallende Schönheitsreparaturen und Schadensbeseitigungen geklärt werden müssen. Vielleicht war die Vermieterin auch ein wenig zu schnell und wurde von ihrem Mann noch "eingefangen".

Jedenfalls ist es blauäugig zu glauben, dass man von jetzt auf gleich in eine neue Wohnung ziehen kann, ohne wenigstens eine Monatsmiete doppelt zu haben.

Aber wenn es richtig ist, dass es noch 30 weitere Kandidaten gibt, könnt ihr Hoffnung haben, dass es wenigstens bei einer doppelten Miete bleibt. Es kann aber auch dumm laufen und die Vermieterin entscheidet sich für einen Nachmieter, der selbst erst noch kündigen muss und erst nach Ablauf seiner Kündigungszeit ein neues Mietverhältnis beginnen will. Beispiel: Kündigung im März zum 30. Juni. Einzug in die neue Wohnung am 1. Juli. Ihr müßtet dann noch bis Ende Mai bezahlen und hättet keine Chance, günstiger weg zu kommen. Die Kaution gibt es dann womöglich auch erst im November größtenteils zurück und den Rest davon erst Ende 2017.

In Eurer Situation

(Ehrlichgesagt können wir und keine doppelte Miete mit Baby leisten)

war das Harakiri, was ihr gemacht habt. Dennoch viel Glück!

Selbst wenn die Vermieterin mit dem von euch gestellten Nachmieter einen Mietvertrag geschlossen hätte, bleibt es ihr überlassen, zu welchem Zeitpunkt sie die Wohnung an ihn vermietet. Sie könnte also mit eurem Nachmieter auch einen Mietvertrag schließen, der erst nach Ende eurer Kündigungsfrist beginnt. Unter den Umständen müsst iht dann, trotz gestelltem Nachmieter, für die gesamte Kündigungsfrist  Miete zahlen. Niemand kann die Vermieterin dazu zwingen, den Mietvertrag zu dem Zeitpunkt zu schließen, der euch genehm ist.

Auch wenn die Vermieterin damit einverstanden war, dass ihr einen Nachmieter SUCHEN könnt, heißt das noch lange nicht, dass sie einen akzeptieren muss, den ihr präsentiert.

Das wissen wir aber sie meinte man kann ihn ja mal kennenlernen und als er da war und sie sich kennengelernt haben hat sie uns gesagt sie wäre einverstanden, er kann die Wohnung haben. 

Wenn sie nicht gewollt hätte dass wir jemanden vorschlagen, hätte sie ihn nicht anrufen brachen und auch nicht vor uns beiden Zusagen. Es war ja schon von einer Schlüsselübergabe die Rede die wir unter uns abmachen konnten 

@Gennadi20

Natürlich hat der Vermieter dann auch noch das Recht die Bonität des Bewerbers zu prüfen. 

Er ist dann keineswegs verpflichtet euch als Vormieter zu berichten, was er da erfahren hat. Es können sonst welche Gründe vorliegen, warum dieses Mietverhältnis nicht zustande kam. 

Die Gründe darf der Vermieter euch gar nicht nennen. Da steht dann der Datenschutz dagegen

@DerHans

Naja die Sache ist ja die, wir stehen mit dem Nachmieter in Kontakt und tauschen uns aus ob was neues kam seitens der Vermieterin. Und sie hat nichts geprüft. Das hätte sie ja vor der Zusage prüfen müssen. Und wo die beiden nach der Zusage aus der Wohnung raus waren meine sie nur, sie wird sich melden um einen Mietvertrag aufzustellen.

@Gennadi20

In trockenen Tüchern ist die Sache aber erst, wenn der Vertrag tatsächlich unterschrieben ist. Alleine der Hinweis, dass der schriftliche Mietvertrag erfolgt, heißt ja, dass eben NOCH KEIN Vertrag geschlossen wurde.

Mit wem und auch ab wann eure VM einen Nachmietvertrag über eure Wohnung schliesst, entscheidet sie. Aus eurer Sicht ist es daher völllig unmaßgeblich, ob sie bei eurem Interessenten einfach nur kalte Füße bekam oder inzwischen dessen Bonität anzweifelte, die offenbar zu einem Scheitern deren Verhandlungen führten.

Und Zusagen werden i. d. R. durch Unterschrift eines schrfitlichen Vertrages gegeben, mindestens aber durch konkludentes Verhalten, nur nicht mündlich.

Auch eure mündliche Kündigung wäre n. § 568 I BGB formunwirksam, die kann sie garnicht akzeptieren, lediglich einem (formlos zulässigen) Aufhebungsvertrag zustimmen. Der bedarf allerdings  übereinstimmender Willenserklärungen und die liegt nicht deshalb vor, weil man Nachmietersuche akzeptierte oder Anzeigen schalten wollte.

Im Ergebnis besteht ohne sie euer altes Mietverhältnis fort, selbst wenn ihr auszieht und die Schlüssel einem Nachmietinteressenten übergeben würdet, solange es nicht von euch "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats" gekündigt würde, § 573c I BGB.

Und ein neuer Mietvertrag, wenn man den bereits unterschrieb: Macht doppelte Mieten, bis einer der beiden Mietverträge (durch Kündigung erst in knapp vier Monaten!) beendet würde :-(

Frühstmöglich also erstzum 30. Juni ds. J. und zwar durch Kenntnisnahmemöglichkeit eines Schriftstück mit Unterschriften im Original :-O

Ich fürchte, so einfach und nahtlos wie ihr euch einen Wechsel eurer Wohnungen vorstellt, klappt das nur bei Banken und Versicherungen: Das Mietrecht bestimmt zwingend einzuhaltende Fristen oder übereinstimmende Verträge und davon seit ihr mit einem Nachfolgekandidaten noch meilenweit entfernt :-(

Eure einzige Chance wäre, mit (einem der) beiden Vermieter(n) einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln. Natürlich müsstet ihr dabei kleine Brötchen backen und manche Kröte schlucken: Der neue Vermieter mag aber noch Interessenten für seine Traumwohnung in der Hinterhand haben und dürfte am ehesten gegen Aufwandsentschädigung oder Nutzungsaufall einer MM mit  - für euch geringstmöglichem Schaden - dem zustimmen.

Den AV hat man aber unterschriftsreif in zweifacher Ausfertigung in der Tasche und lässt sich den schriftlich geben:

Mietaufhebungsvertrag

zwischen (Name, Anschrift) -Mieter-

und (Name, Anschrift) -Vermieter-

Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis über die Wohnung (OG rechts) in der (Straße, Nummer) in (PLZ/Ort) wird in beiderseitigem Einvernehmen zum (Datum) beendet.

(Unterschriften Mieter/Vermieter)

Viel Erfolg :-)

G imager761

naja wenn zeugen da sind sind mündliche verträge auch rechtswirksam, solange von beiden seiten klar ist, was verlangt und gefordert wird.

Also bei der Zusage und Abmachung war die Vermieterin. Nachmieter und ich da. Würde das als Zeuge reichen? 

@Gennadi20

ja damit könntest du vor gericht gehen

@TheBloshy

Ich hoffe das es bis dahin nicht kommen wird :D aber einfach assozial ihre schlechte Laune an uns rauslassen 

@Gennadi20

ja das ist echt nicht schön aber falls es dir hilf es gibt genug ähnliche fälle.

Wieso liegt hier Stroh? 

Rechtsirriger Unsinn: Mietvertragskündigungen müssen schrfitlich und unter Einhaltung einer Kündigunsgfrist erfolgen und sind fristwahrend empfangsbedürftig; Aufhebungsverträge zwingend übereinstimmend zu schliessen :-O

Nur weil die Vermieterin Verständnis zeigt, Inserate billigt, gar mit Nachmietinteressenten verhandelt, kann man nicht mit Schlüsselübergabe seinen Mietvertrag auflösen :-O

Woher nimmst du nur diesen hanebüchenden Blödsinn?