Mündliche Verwarnung ohne bußgeld?

5 Antworten

Offenbar hast du einen kleinen Blechschaden verursacht und dich unerlaubt vom Tatort entfernt! Hast du denn bei der Meldung bei der Polizei Adresse oder pol. Kennzeichen hinterlassen? Falls ja, musst du mit einer Anzeige rechnen! So "kleine Kratzer"  können eine Menge ausmachen! Man könnte dir sogar Fahrerflucht anlasten! Besser wäre gewesen, du hättest deine Visitenkarte o.ä. hinterlassen!

Kennst du das KFZ-Kennzeichen des Geschädigten? Dein Anwalt könnte herausfinden, wem das Fahrzeug gehört und eine außergerichtliche Lösung finden. Das wäre die Flucht nach vorn! Und somit "nur" ein Versicherungsfall!

Nichts zu tun wäre ein vermeidbarer Fehler!

Mit dem Anruf bei der Polizei hast du verhindert, dass du wegen Fahrerflucht belangt werden kannst. Kann ich davon ausgehen, dass du dem Fahrer des beschädigten Fahrzeugs unabhängig davon eine Nachricht (z. B. mit einem Zettel an der Windschutzscheibe) hinterlassen hast? Für den Schaden musst du/deine Versicherung natürlich trotzdem aufkommen.

Es kommt darauf an wie lange Du gebraucht hast Dich zu melden. Auch kommt es darauf an, ob der Geschädigte Dich anzeigt und dann ist es Fahrerflucht und dann wirst Du wohl ein Bußgeld erhalten und natürlich auch für den Schaden aufkommen müssen.

Warum musstest Du denn weg? Warst Du mit Deinem besten Freund verabredet oder hattest Du Deine Oma auf dem Beifahrersitz, die gerade einen Herzinfarkt hatte (macht schon einen Unterschied). In meinen Augen hattest Du einfach keinen Ar ***  sch in der Hose, um dazu zu stehen. Du hast einen Anderen geschädigt und Dich unerlaubt vom Tatort entfernt.

deine versicherung wird wohl für den schaden aufkommen beim anderen pkw 

Nein dann kommt nichts mehr wenn der Schaden bezahlt wird.