mündliche verlängerung mietvertrag

7 Antworten

Nun sagte man nur gestern sie geben das Geld zurück und ich soll heute das Haus räumen und Schlüssel abgeben.Vermieter war gestern auch ohne meine Zustimmung im Haus um eigene Sachen abzustellen. Wer ist im Recht. Es gibt einen mündlichen Vertrag und gezahlt habe ich auch. Das ganze USt auch alles im verlauf vom Handy gespeichert. Was habe ich für Rechte jetzt?

Du hast das Recht Dich an den Mieterbund oder einen Anwalt zu wenden.

Wenn Du durch den Verlauf im Handy beweisen kannst, dass es eine Zusage zur Verlängerung gab, dann würde ich den Vermieter darauf hinweisen, dass ein Vertrag besteht bis zum 15. und Du daher auch bleibst und er soll ohne Deine Zustimmung das Haus nicht mehr betreten( sofern man durch die Eigangstür direkt in Eure Wohnräume kommen kann)

Der eigene Wohnraum ist grundgesetzlich geschützt, selbst dann noch, wenn im Mietvertrag eine Nutzung über den Vertragszeitraum ausgeschlossen wäre.

Die Zahlung des Halbmonats hat überdies eine indizielle Beweiskraft.

Der Vermieter darf nicht ohne Deine Zustimmung in die Wohnung, Er müsste auf Räumung klagen, allerdings würde die Klage vermutlich gar nicht erst zugelassen, wenn Du in einem halben Monat eh weg bis, bzw. der früheste Termin nach schriftlicher Anhörung wurde nach diesen Termin gesetzt.

Du kannst also theoretisch noch in der Wohnung bleiben.

Allerdings kann der Vermieter Schadenersatz geltend machen, wenn er einen solchen, wirtschaftlichen Schaden nachweisen kann, der durch Deinen verspäteten Auszug entstünde. Umgekeht kannst Du ihm schon jetzt eine Anszeige wegen Hausfriedensbruch, falls er ohne Schlüssel rein ist, evtl. auch wg. Einbruch androhen. Mit dem Schadenersatzanspruch wiederum wird der Vermieter scheitern, wenn bei gerichtlicher Prüfung glaubhaft wird, dass ihr eine Verlängerung vereinbart hattet.

Was Deine Vermieter machen nennt man Hausfriedensbruch! Reachtsanwalt einschalten und Anzeige gegen den Vermieter machen!

Daumen hoch, stimmt. Man kann ihn auch gleich Anzeigen sollte er sich ab jetzt nicht mehr gütig einigen wollen.

Wende dich an einen Anwalt für Mietrecht.

Grds. wären mündliche Mietverträge wirksam - so man sie denn beweisen könnte.