Mündliche Verhandlung Unterhalt

4 Antworten

Übersicht über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens..Im Regelfall sollten zwischen den Eheleuten für den Trennungszeitraum zumindest folgende Positionen geklärt sein:

Elterliche Sorge Umgangsrecht Kenntnis der Einkommen zur Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt Weiterbedienung der Verbindlichkeiten Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB Kontovollmachten kündigen

Ehegattenunterhalt Vorsorgeunterhalt Ehewohnung und Nebenräume Neuregelung von Nutzung und Verwaltung von Wohnungseigentum / eines Hauses Hausrat (Nutzung) Vorzeitiger Zugewinnausgleich Prozesskostenvorschuss Erbrechtliche Fragen

Kontenklärung (Versorgungsausgleich) Lohnsteuerrückerstattung / Einkommenssteuervorauszahlung Offenbarungspflicht über die Änderung der Einkommens- und der sonstigen Verhältnisse Versicherungsrechtliche Fragen Sonstiges Für den nachehelichen Zeitraum sollte gedacht werden an:

und mehr findest Du dort::::http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php?id=scheidungsablauf

Er hat sich ja um nichts gekümmert, auf nichts reagiert...:-( Bis vor 2 Tagen war nicht mal seine aktuelle Meldeadresse bekannt. Nun kann die RA auch die Sorgerechtsübertragung in Angriff nehmen. Bisher habe ich mich um alles alleine gekümmert. Ihn aus dem Mietsvertrag raus schreiben lassen, eigenes Konto eröffnet, Kiga Gebühren umschreiben lassen uuu.

@Traurig200

Hallo liebe Traurig ;) Du mußt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (Kinder) beantragen, beim Fam.gericht oder Deinen Anwalt damit beauftragen.

Wenn er öfters die Adresse wechselt beantrage einen Beistand beim JA, die können Dir dann auch helfen seinen Aufenthaltsort festzustellen, vor allen Dingen kümmern die sich ernsthafter darum, wenn Du als Alleinerziehende UVG erhälst.Dann hast Du auch eine Zeitlang bedeutend weniger Stress.

alles Liebe und gute Nerven ;)h.

@himako333

Das Jugendamt wird mir hinsichtlich dieser Dinge keine Probleme bereiten ;-) Das ist im Moment meine kleinste Sorge :-) In den letzten Wochen stand viel an für meinen mittleren Jungen. Geburtstag, Kiga Abschied, Einschulung, vonNICHTS hat er Notiz genommen...Böse Falle! Für mich natürlich gut, er zeigte sich nicht gesprächsbereit, nichts. Naja...ICH musste die UVK darauf bringen, ins EWZ zu gucken bezüglich der neuen Adresse :-) Von selbst kamen die jetzt nicht darauf ( ehrlich) . Vielen Dank für den gute-Nerven-Wunsch :-) Kann ich gut brauchen :-)

Hallo,

das ist wirklich keine große Sache...was wollt ihr denn da noch besprechen? Du musst dort nur die Tatsachen vortragen und dann wird er zum Unterhalt zahlen aufgefordert bzw. bekommt ein Urteil. Da er ja offensichtlich auch kein Interesse an seinen Kindern hat wird man den Umgang nicht verhandeln. Wovor hast du genau Angst?

Warum in diesem Fall überhaupt noch eine Verhandlung angesetzt wird. Meine RA meinte : " Ach, das wird ohne Verhandlung entschieden. Er ist berufstätig, hat "böswillig" drei Monate Unterhalt nicht gezahlt...alles keine grosse Sache". Ich hatte mit so was noch nie zu tun, daher bin ich ein wenig irritiert, Gericht bedeutet für mich immer "große Sache" :-) Nein, nein, Interesse an den Kindern hat er nicht, für den Übertrag des alleinigen Sorgerechts ist auch schon alles vorbereitet. Jugendamt, Gutachten ect.

@Traurig200

Achso...aber du musst dir wirklich keine Gedanken machen. Du kannst dich auch nicht irgendwie darauf vorbereiten, da gehts nur um Fakten. Keine Angst.

@PBmemorys

Vielen Dank fürs Mut machen :-) Werde ihn nach drei Monaten das erste Mal wieder sehen...ich glaube, DAS ist meine Angst :-(

@Traurig200

Die Angst sollte er haben :-) einfach so abhauen ist nicht feine englische Art. Denk immer daran das er der beklagte ist. Bin gespannt ob er dir in die Augen gucken kann.

@PBmemorys

er ist so kaltschnäuzig...er kann das :-( Genau da ist mein Problem. Er hat keinerlei Gefühl für Unrecht :-( Das Letzte, was er sagte als er ging und ich ihn danach fragte, wer denn nun Miete, Strom ect .zahlt, war : Geh doch zum Amt ! :-((

@Traurig200

Das ist ja echt eine Frechheit sonder Gleichen von Ihm! ... aber du schaffst das auch alleine. Zeig ihm vor Gericht das du stark bist....der Richter wird ihm den Rest zeigen. So Etwas kann man auf keinen Fall hin nehmen.

@PBmemorys

Hab mir gerade die Geschichte über den link durchgelesen...das wa reine sehr schlimme Zeit für euch und du kannst froh sein das er weg ist, egal wie, es geht auf jeden Fall jetzt nur noch bergauf! Leider ist es ganz oft so das Männer zu stolz sind Hilfe anzunehmen und sich etwas einbilden ohne jegliche Begründung (mir sagt Keiner was...) das sind die Folgen ihrer eigenen Erziehung....sehr traurig das er die Kneipe, also den einfachen Weg seiner Familie vorgezogen hat.

Ich schicke dir viel Kraft für die Zukunft und lass dich beim Gerichtstermin nicht von ihm beeindrucken...sag deinem Sohn (der den Papa so liebt) immer die Wahrheit, sei objektiv, belüge ihn nicht, sag ihm er darf den Papa lieb haben aber du darfst ach deine eigenen Gefühle haben und erkläre ihm warum es so gekommen ist ohne den Ex zu verteufeln. Kinder können besser mit der Wahrheit umgehen als mit Lügen. Kinder sind so schlaue kleine Wesen, er wird sehr schnell merken was Sache ist...

@PBmemorys

Ich hoffe auf den Tag, an dem ich feststelle es -geschafft-zu haben. In jeder Hinsicht :-) nun habe ich noch ein paar Tage Zeit, mich zu -festigen-, SO wie ich im Moment da stehe, möchte ich ihm in keinem Falle begegnen...nicht noch diesen Triumph, er hatte zu viele...Danke Dir fürs Lesen, für das Interesse :-) Schreiben dort hilft ein wenig :-)

@Traurig200

Ich würde ihren "Papa" nie schlecht reden, das könnte ich nicht, auf Rücksicht zu ihnen. Aber der Kleine ist so -fit-, inzwischen weiß er schon, der "Papa" wird wohl nicht wieder kommen, darauf sagte er : Der Papa hat nie mit uns gespielt! Wumms...da fiel mir ein ganz großer Stein vom Herzen, er hat mir quasi das schlechte Gewissen genommen :-)

Ich find's ein wenig bedenklich sogar fahrlässig das dein Anwalt mit dir die Problematik nicht vorher zumindest im Ansatz erörtert; denn du verfügst im Normalfall ja nicht über Erfahrung auf dem Gebiet. Beim ersten Termin geht es eigentlich darum die Möglichkeit auszuloten um eine Klage im eigentlichen Sinne abzuwenden und einer friedlichen Einigung eine Chance zu geben. Der Richter regelt das meiste zusammen mit den Anwälte aber ab und an richtet der Richter die eine oder andere Frage auch an die Mandanten. Du musst auch bereit sein einzuschreiten wenn du merkst das dein Anwalt oder der deines Mannes mit Tatsachen die nicht der Wahrheit entsprechen argumentieren. Angst brauchst du eigentlich nicht zu haben.

Friedlich hört sich gut an :-) Trotz allem ist mir nicht daran gelegen, ihn "kaputt zu pfänden". Schade das so wenig Einsicht besteht, zumindest für seine Kinder Unterhalt zu zahlen. Mit meiner RA muss ich danach auf jeden Fall noch mal sprechen, mag sein, für sie ist das eine lapidare Sache, für mich nicht :-( Nicht das sie mich bei eventuell späteren Verhandlungen auch so im Regen stehen lässt.

@Traurig200

Wenn es zu einer Klage kommt solltest du darauf bestehen vor jedem Termin bei Gericht erstmals eine Besprechung zur Vorbereitung von deinem Anwalt zu fordern; wenn er sich nicht darauf einlässt im sofort kündigen. Denn später wirst du ja als Zeugin in die Mangel genommen und ohne eine passende Vorbereitung zwischen Anwalt und Mandant geht das selten gut.

@iloveoov

Ja eben aber wenn das jetzt wirklich nur so eine Formsache ist, ok, dann geht das wohl auch ohne Besprechung. So ganz in Ordnung finde ich es trotzdem nicht .-)

Den Besprechungstermin muss die Anwältin dir geben, wenn du in brauchst. Und sie kann dich am besten auf die Verhandlung vorbereiten, weil sie die Sachlage kennt, wahrscheinlich auch den Richter. Lass dich nicht abwimmeln, die Anwältin bekommt Geld für ihren Job.

die RA Gehilfin hat das so runter gespielt, leider war meine RA bei Gericht und Anfang nächster Woche soll die Verhandlung schon statt finden.