Mündliche Prüfung als Nachschreibearbeit
Hey Leute, darf der Lehrer einem Schüler als Nachschreibearbeit eine mündliche Präsentation über ein neues Thema geben?? Bitte um Antwort mit Beweis!!!! Danke im Voraus.
6 Antworten
Ich kann dir jetzt keinen Beweis in Form von Gesetzen oder zertifizierten Dokumenten geben, aber aus Erfahrung:
Eine mündliche Prüfung darf sich inhaltlich an dem behandelten Stoff orientieren oder eine Problemstellung aufweisen, die mit dem behandelten Stoff zu lösen ist. Eine mündl. Nachprüfung muss inhaltlich nicht identisch mit der vorausgegangenen Klausur sein.
Wer in der Uni/FH zweimal durch die schriftl. Prüfung durchfällt nimmt an seiner letzen Chance, der mündl. Prüfung, teil. Dort darf erfragt werden, was das gesamte Semester über besprochen wurde in diesem Fach. Generell kann man sich aber Orientierungshilfen vom Dozenten/Lehrer geben lassen.
Wenn der Schüler gefehlt hat. Dann hat der Schüler Pech gehabt, wenn er als Nachschreibearbeit eine mündliche Präsentation bekommt. Schließlich geht es um Versetzungsnoten.
Wenn der Schüler gefehlt hat. Dann hat der Schüler Pech gehabt, wenn er als Nachschreibearbeit eine mündliche Präsentation bekommt. Schließlich geht es um Versetzungsnoten.
Kommt drauf an, was du mit Nachschreibearbeit meinst. War es eine Klausur? Wenn es eine Stegreifaufgabe war, dann darf ein Lehrer dir ein Referat reindrücken... denn er braucht ja schließlich Noten von dir.
Bitte um Antwort mit Beweis
Was soll das für ein Beweis sein? Ein Auszug aus dem Klasurengesetzbuch?
Natürlich darf der Lehrer dir so eine Präsentation aufdrücken. Warum sollte er das nicht dürfen?