Mündliche preisabsprache mit privatpersonen ohne mehrwertsteuer?

7 Antworten

Wenn du nicht zufällig eine Tonaufnahme hast, besser noch Video, wo er die endgültigen Preise benennt und diese nicht mit der Rechnung übereinstimmen, kannst du wenig tun

Handwerker sprechen grundsätzlich von Nettopreisen.

Du kannst nichts nachweisen.

Eigentlich muss er dir einen Preis inklusive MwSt machen.

Andererseits gilt auch,der Endpreis kann bis zu 10 % höher liegen als das Angebot ab.

Zudem hast du es nur mündlich, es wird also schwer werden das Ausgangsangebot zu beweisen.

Du sitzt in diesem Fall am kürzeren Hebel. Wenn du ihm in der Rechnung keine falschen Angaben nachweisen kannst musst du wohl zahlen.

Fürs nächste mal, lass dir das Angebot schriftlich geben.

Ohne Beweise kannst du da wenig machen.

Der Handwerker ist schon verpflichtet Preise einschl. MwSt zu nennen. Nur wenn du gar keinen Beweis hat, was vereinbart wurde, kannst du eh nichts machen.