Mülltonne, Papiertonnen usw. in Tiefgarage?

1 Antwort

Ist es denn "seine"? Denn eigentlich müsste sie ja dein Eigentum als Vermieter sein? Wenn sie dein Eigentum ist, dann denke ich nicht, dass du verlangen kannst, sie in seinem Kellerverschlag zu lagern. Dieser ist ja dann dafür gedacht, dass der Mieter dort sein Eigentum lagern kann. Wenn die Mülltonnen auf dich angemeldet sind, wäre es ja aber dein Eigentum. Wenn der Keller also zur Mietsache gehört, denke ich es könnte schwierig werden.

Hier habe ich auch noch etwas dazu gefunden:

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/abfall.htm

Relevant ist hier der Abschnitt "Mülltonne, Bio-Tonne, Gelbe Tonne, Müll-Container" und da der zweite Absatz:

"Ähnlich entschied das AG Brühl , Urteil vom 4. April 1997, Az: 23 C 193/96. Nach wohl zutreffender Ansicht sei es durchaus üblich, dass Mülltonnen außerhalb der vermieteten Räumlichkeiten auf dem Mietgrundstück abgestellt werden. Nur dann wenn ausdrücklich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart worden ist, kann sich ein Verbot für den Mieter ergeben, Mülltonnen oder auch gelbe Tonnen außerhalb der Mieträume abzustellen."

Eine Vereinbarung ist ja aber meist beiderseitig. Also ich denke es könnte schwierig werden, bin mir jedoch nicht zu 100 Prozent sicher. Vielleicht könnte man dir beim Vermieterschutzbund weiterhelfen: https://www.deutscher-vermieterschutzbund.de/