Mss vor Gericht mein Name genannt werden?

5 Antworten

Die Zeugen müssen vor Gericht erscheinen und dort ihren Namen, ihr Alter und ihren Beruf nennen, aber nicht ihre Adresse.

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/verfahren/Verfahrensbeteiligte/zeuge/index.php

In aller Regel ist es nicht möglich, dass ein Zeuge unerkannt bleibt. Höchstens, wenn er im Rahmen eines Zeugenschutzprogrammes aussagen kann. Dann muss es sich aber schon um sehr schwerwiegende Straftaten handeln, in der Art von Mafia.

Ich wohne in einer Kleinstadt, fast schon Dorf. Wenn er meinen Namen kennt, dann weiß er in innerhalb kürzester Zeit auch meine Adresse. :(

@ninewhoop

Was meinst du, wie bedroht sich erst Richter fühlen müssen, die am laufenden Band Straftäter zu Freiheitsstrafen verurteilen.? Auch die Richter arbeiten unter ihrem Klarnamen.

Ja, du muß deinen Namen sagen. Dein Name und deine Adresse steht sowieso schon in den Gerichtsakten die dem Anwalt des Beschuldigten zur Verfügung stehen. Wenn du zur Zeugenaussage geladen wurdes. Wirst du tatsächlich bedroht solltes du das mit Aussagen.

Die dürfte der Angeklagte schon über die Anklageschrift und der Zeugenliste haben,auch sein Anwalt dürfte das schon wissen wie Du heisst und wo Du wohnst.

Frage ihn doch einfach wenn es soweit ist. Aber ich glaube das man den Name nicht sagen muss.

Sein Name wird genannt