MPU wegen 2 Gramm Cannabis, ZU FUß?
Guten Tag.
Ich wurde vor über einem Jahr zu Fuß mit einer kleinen Menge von 0,7 Gramm Cannabis erwischt. Ich war zu der Zeit fast mit dem theoretischen Teil meines Führerscheins so gut wie fertig. Da ich einige Monate davor bereits mit 2 Gramm (auch zu Fuß) aufgegabelt wurde und keine Information über den Erwerb tätigte, drohten mir die Polizisten, das ganze an die Verkehrsbehörde weiterzuleiten. Da ich wieder keine Angaben machte, wurde mir nach 4 Stunden Zelle und einer ausgiebiger Leibesvisitation mitgeteilt, dass die Verkehrsbehörde informiert sei. Nach zwei Wochen kam dann ein Brief von der Behörde, der mich zu einem Haar- und Urin-Test aufforderte. Da Cannabis im Haar nachweisbar ist bis es rausgewachsen ist, entschied ich mich dazu den Antrag auf Fahrerlaubnis zurück zu ziehen um einen teuren MPU-Test zu vermeiden. Da nun nach 7 Monaten meine Haare sowie mein Urin sauber seien müssten, meldete ich mich wieder beim Führerschein an. Heute fragte ich dann allerdings persönlich bei der Verkehrsbehörde nach, welche mir mitteilte, dass ich sowieso einen MPU machen müsse und dies schon feststand. Jetzt werfen sich viele Fragen auf für mich. Warum wurde mir dies in dem ersten Brief nicht mitgeteilt? Aus Geld und Zeitgründen. Ich als Abiturient habe leider keine 2000 Euro locker und es eilt mit dem Schein, da ich ins Ausland will. Wie kann es sein, dass mein Führerschein betroffen ist, wenn ich beide Male zu Fuß unterwegs war und vor allem, wenn ich noch nicht einmal den Führerschein habe? Und vor allem: Lohnt es sich nicht eher dieses Geld in einen guten Anwalt zu investieren, falls es realistisch ist, dass ich den Prozess gewinne? Ich finde es eine Schweinerei bei zwei so kleinen Mengen einen Jugendlichen finanziell so zu belasten. Sind das die "erzieherischen Konsequenzen", von denen die Polizei immer redet? Ein Drogentest für ca 600 Euro wäre schon genug gewesen, aber ein MPU ist meines erachtens Maßlos übertrieben.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Wenn du Drogen konsumierst bestehen grundsätzlich Zweifel an der charakterlichen Eignung ein Kfz zu führen. (Das sehen die Führerscheinstellen so).
Auch wenn der 198ste Kiffer immer wieder erzählt dass das inzwischen nicht mehr bestraft wird.... strafrechtlich mag das nicht mehr verfolgt werden ( regelmäßige Einstellung) aber das interessiert die Führerscheinstelle eben mal gar nicht. Die entscheidet über den Verwaltungsakt der Erteilung einer Fahrerlaubnis - zu ihren Bedingungen. Das war auch noch nie anders!
Jeder der sich ein wenig informiert weiß das - oder kann das rausfinden!
Somit würde ich sagen - selbst verschuldetes Elend ...
rechtlich gesehen völlig legal und den einschlägigen Bestimmungen entsprechend
Du hast ja bereits den ersten Warnschuss nicht gehört - dann wird es meist eben etwas deutlicher...
Und erklär jetzt bitte nicht, du hättest nicht gewußt dass du nicht kiffen darfst!
PS:
wenn der arme Schüler Geld hatte um Gras zu kaufen, muss er es jetzt eben für die MPU ausgeben
P.S.:
Natürlich hast du recht damit, dass die Führerscheinstelle es so sieht, und dass ein Abiturient das hätte wissen müssen.
Ändert aber nichts daran, dass ich persönlich das für eine "schreiende Ungerechtigkeit" halte.
Bin vollkommen der Meinung von Solaris80. Es ist unglaublich, dass du wegen solch einer geringen Menge MPU machen musst.
Alkohol tötet jährlich Millionen an Menschen, aber dies kann man überall kaufen, Supermärkte, Restaurants, Bars.
Das deutsche Drogengesetz ist wirklich unglaublich!
Hallo,
zu deinen juristischen Chancen kann ich dir leider nichts sagen.
Ich möchte nur dazu sagen, dass ich deinen Fall für ein Beispiel halte wie völlig irre und realitätsfremd die Drogengesetze in Deutschland sind!
Ich selbst habe eine ziemlich "wilde Zeit" hinter mir, seit über 10 Jahren nehme ich jedoch aus Überzeugung keine Drogen (einschließlich Alkohol, m.E. eine der härtesten Drogen überhaupt) außer Koffein und Nikotin mehr zu mir. Deswegen brauche ich bei dem Thema auch "kein Blatt vor den Mund nehmen".
Die größten Probleme (fast "totgesoffen", Führerscheinverlust und MPU etc.) hatte ich jedoch mit Alkohol.
Natürlich kann Cannabis psychisch abhängig machen und in seltenen Fällen Psychosen auslösen, aber aus eigener schmerzvoller Erfahrung kann ich sagen, dass die Auswirkungen von exzessivem Kiffen in Vergleich zum exzessiven Trinken absolut harmlos sind. Bekanntlich hat sich noch keiner "totgekifft", auch wenn Bild-Leser dies vielleicht glauben...
Dass in Deutschland immer noch derart mit zweierlei Maß gemessen wird finde ich unglaublich!
Wenn jemand wegen dem Besitz von 0,7 g Cannabis schon "prophylaktisch" zur MPU muss dann sollte dies für alle die betrunken irgendwo von der Polizei oder dem Rettungsdienst aufgegabelt werden genauso gelten!
Allgemein will ich noch sagen, spätestens seit diesen "Legal Highs"
(synthetischen Cannabinoiden, die soweit ich weiß richtig gefährlich
sind und nur legal, weil sie in ihrer chemischen Struktur leicht
verändert werden, sobald sie vom Betäubungsmittelgesetz erfasst wurden)
sollte eigentlich jedem denkenden Menschen klar werden wie völlig
hirnrissig die Drogengesetzgebung ist.
Ich hoffe jedenfalls, dass du Chancen hast juristisch dagegen vorzugehen, vielleicht antwortet hier ja noch jemand der davon Ahnung hat, würde mich sehr interessieren.
Viel Erfolg!
P.S.:
Auch wenn es wegen 2 Gramm und wiederholt war, ändert das nichts an meiner Meinung...
Tja Dein Problem ist halt dass sie schon das zweite Mal was gefunden haben bei Dir und Du das ÄG (der erste Brief) verweigert hast. Einfach nur den Antrag zurückziehen reicht halt nicht. Keine Abgabe des ÄG = MPU. Ob Du das Geld hast oder nicht, Du Schüler, Angestellter oder Millionär bist interessiert die FSST nicht. Auch nicht ob Du den Führerschein brauchst oder nicht. Kannst ja auch Rad oder Mofa fahren (mit Prüfbescheinigung).
Wenn Schüler die betrunken irgendwo aufgegabelt werden genauso behandelt würden, dann würde ich dem vielleicht zustimmen.
Aber wer glaubt, Cannabis wäre eine gefährliche Droge und Alkohol nicht, hat m.E. keine Ahnung wovon er redet, tut mir leid.