MPU ...was steht alles in der KBA
Guten Morgen, also ich habe folgendes Problem.... Ende August bis mitte September werde ich meine MPU haben und mein MPU Berater meinte, das ich eine neue KBA Auskunft beantragen sollte, da die uralt Delikte aus der Auskunft gestrichen werden müssten und ich daher eine bessere chance hätte sie zu bestehen. Nun meine Frage " WELCHE DELIKTE WERDEN DENN AUS DER KBA AUSKUNFT GESTRICHEN?" Hier meine Taten : 25.11.1995 Trunkheit im Verkehr 1,35 Promille 31.07.1998 fahren unter Alkoholeinfluss 0,81 Promille 31.01.2009 vorsätzliche Trunkheit im Verkehr 2,19 Promille
MfG
5 Antworten
10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist plus einem Jahr (Überliegefrist) gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.
Quelle: http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp17index.html
Habe nur 1 : 1 kopiert, keine Ahnung ob das so stimmt, oder mal so gestimmt hat...
Das hat gestimmt in Bezug auf Punkte für Ordnungswidrigkeiten, aber noch nie wenn man 5 oder 10 Punkte bekommen hat. Seit Mai gibt es ja allgemein keine Tilgungshemmung mehr und für die Frage war es auch nicht wichtig. ;)
Die Tilgung und Löschung von Eintragungen in Flensburg erfolgt automatisch sobald die Fristen erreicht sind, man muss also nicht selbst tätig werden. Eine Auskunft kannst Du natürlich trotzdem einholen, ist ja kostenlos.
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html
Von Deinen Daten ausgehend hast Du diesbezüglich nur noch einen Eintrag, nämlich den Letzten. Die anderen Beiden wurden 10, bzw. 5[bei OWi] Jahre nach ihrer Rechtskraft getilgt.
Hallo futzi511
wann was aus der KBA gestrichen wird hat ja @Crack schon geschrieben.
was du aber machen muss ist folgendes:
du musst zu deiner Fsst gehen und deine Fsst-Akte bereinigen lassen!!
denn diese Akte geht zur MPU-Stelle und diese sieht dein Gutachter dann am Tage der MPU.
der Sachbearbeiter MUSS alles vorher löschen was über 10 Jahre her ist, also deine Alkoholfahrt von 1995 und 1998
Unabhängig davon: Bist du eigentlich wegen deinem Alkoholmißbrauch / Alkoholabhängigkeit in ärztlicher Behandlung / machst einen Entzug?
muss er denn?
wenn du auf diese Frage
was steht alles in der KBA
keine Antwort kennst antworte einfach nicht.
Warum meinen hier einige User immer wieder, Fragesteller moralisch belehren zu müssen, wenn diese einfach nur nach rechtlichen Grundlagen fragen?
Ja sicher, hab jetzt ein Jahr Abstinenz nachgewiesen. Außerdem war ich die ganze Zeit in der Gastronomie tätig da hat das auch mit dem trinken angefangen. Jetzt bin ich seit 2011 in der BASF tätig und seither auch nicht mehr mit Alkohol in kontakt gekommen. Auch wenn es sich dumm oder komisch anhört aber das ist wirklich so. Trotzdem hast du meine Frage nicht beantwortet sonder eigentlich mich jetzt nur wissen lassen " was ich schon weiß" das ich ein alkohol problem hatte!!! Naja es gibt zum Glück hier auch welche die einen nicht gleich in eine Schublade stecken und einem auch hilfreiche antworten schicken Danke denen ;-)
Vielen Dank denen die mir mit ihren Antworten geholfen haben. nur noch diese 2,19 Promille waren auch noch mit dem Rad spielt das denn ne Rolle bei der MPU ?
spielt das denn ne Rolle bei der MPU ?
damit hast du wenigstens bewiesen, dass du Trinken und ein Kraftfahrzeug führen trennen kannst.
hier mal ein positives Ergebnis einer MPU mit dem Fahrrad
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=91908&st=250&p=1057189316&#entry1057189316
an den Fragen des GA siehst du schon was wichtig ist
Eine Tilgungshemmung gab es hier nicht, diese Eintragungen verjähren immer nach Ablauf der Frist.